Cannabis Lauterbach
  • Die Entkriminialisierung von Cannabis ist in Deutschland immer noch nicht durch.
  • Foto: picture alliance/dpa/ Philipp von Ditfurth

Pläne kollidieren mit Europarecht: Scheitert die Cannabis-Legalisierung doch noch?

Eigentlich will die Ampel die Freigabe von Cannabis nach langem Hin und Her endlich umsetzen, aber: Teile der Pläne sind möglicherweise nicht mit Europarecht vereinbar. Das geht nun aus einem neuen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor. Scheitert das Vorhaben auf den letzten Metern?

Nach Einschätzung der Autoren erscheint es etwa „zweifelhaft, ob staatliche oder staatlich kontrollierte Cannabis-Anbau- und -Abgabesysteme zu privaten Genusszwecken“ unter eine einschlägige Öffnungsklausel fallen, heißt es in dem Gutachten, über das der „Spiegel“ zuerst berichtete. Der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, sieht deshalb zentrale Teile der Legalisierungspläne als „rechtlich höchst problematisch, wenn nicht gar unzulässig“ an.

Cannabis-Legalisierungspläne kollidieren mit Europarecht

Vor dem Hintergrund der Legalisierungspläne geht es in dem Gutachten um Grenzen einer Freigabe für den privaten Konsum, konkret der geplanten Zulassung von „Cannabis-Clubs“. Zentrale Frage dabei: Wie kann sichergestellt werden, dass Anbau und Besitz ausschließlich für den persönlichen Gebrauch erfolgen? Den bisherigen Ampel-Plänen zufolge sollen die Clubs in Deutschland reine „Anbauvereinigungen“ sein.

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Cannabis soll nur an Mitglieder ausgegeben werden dürfen und grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden. Pilsinger: In den geplanten Cannabis-Clubs bestehe ein zu hohes Risiko, dass die Pflanzen auch an Nicht-Mitgliedern verkauft würden. (alp/dpa)

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