x
x
x
  • Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nimmt nach den Verhandlungen von Bund und Ländern ihre Maske ab.
  • Foto: picture alliance/dpa/Reuters/Pool

Neue Corona-Regeln: Kontakte, Masken, Schulen, Homeoffice: Das gilt jetzt

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten haben nach dem Corona-Gipfel am Dienstag verschärfte Maßnahmen angekündigt. Hinter allem steckt die Angst vor den ansteckenderen Corona-Mutationen. Vom 21. Januar bis 14. Februar gilt jetzt ein härterer Lockdown.

Die Verhandlung der Bundeskanzlerin und Länderchefs zog sich von 14 Uhr an bis um kurz vor 22 Uhr. Recht schnell waren zuvor fast alle Punkte abgearbeitet worden, doch beim Schul- und Kitathema knallte es dann in der Runde. Allen voran genervt war Angela Merkel, die laut „Bild” der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) entgegen schleuderte, sie lasse sich nicht anhängen, „dass ich Kinder quäle“.

Neue Corona-Regeln: Merkel mit hoffnungsvollen Worten

Die Kanzlerin steht für einen äußerst restriktiven Kurs bei Schul- und Kitaöffnungen, will sie lieber geschlossen halten. Vor allem die SPD-Länder halten jedoch dagegen, dass dies Schülern und Kindern nicht zuzumuten sei. Schlussendlich musste die Konferenz unterbrochen werden, es gab ein Krisengespräch zwischen Angela Merkel (CDU), Vizekanzler Olaf Scholz (SPD), dem regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD) und CSU-Chef Markus Söder. Dort einigte man sich dann auf eine Verlängerung der Schulschließungen.

Trotz des Ärgers fand die Bundeskanzlerin in ihrem Statement hoffnungsvolle Worte: „Die aktuellen Zahlen sind Grund zur Hoffnung, im Augenblick gehen die Zahlen der Neuinfektionen zurück“, die Mutation des Coronavirus erfordere jedoch restriktive Maßnahmen. „Wir tun das aus Vorsorge für unser Land“, so Merkel. Auch Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) war in der großen Verhandlungsrunde dabei, er wird mit seinem Kabinett voraussichtlich am Mittwoch zusammentreten und die genauen Maßnahmen für Hamburg beschließen, die mutmaßlich dann ab Donnerstag gelten werden.

Neue Corona-Regeln: Was jetzt gilt

Kontakte: Weiterhin gilt die oberste Devise: Kontakte minimieren! Private Zusammenkünfte bleiben demzufolge auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt.

Maskenpflicht: Bayern hat es vorgemacht, jetzt soll eine neue Maskenverordnung bundesweit gelten. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften wird es eine Pflicht zum Tragen einer „medizinischen Maske“ geben. Das können OP-Masken oder virenfilternde Masken des Standards FFP2 oder KN95 sein. Einfache Stoffmasken oder Schals zählen nicht mehr.

Bus und Bahn: Das Fahrgastaufkommen im öffentlichen Nahverkehr soll ein Drittel der regulären zulässigen Fahrgastzahlen nicht übersteigen, damit Abstände gewahrt werden können. Direkte Maßnahmen, wie zwischenzeitlich erwogen, wird es nicht geben. Die Regierung hofft dies durch die die „weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten“ und die „Entzerrung des Fahrgastaufkommens in den Stoßzeiten“ zu regulieren.

Neue Corona-Regeln: Das gilt für Arbeit, Schule und Kita

Homeoffice: Anders als zuletzt bleibt es nun nicht mehr nur bei Appellen in Richtung der Arbeitgeber. Fortan müssen sie Homeoffice ermöglichen. Dies gilt an allen Orten, wo Homeoffice möglich ist. Dort, wo es nicht geht und Abstände nicht eingehalten werden können, sollen Masken an die Belegschaft ausgegeben werden.

Schulen und Kitas: Deutschlandweit sollen die Schulen und Kitas grundsätzlich geschlossen bleiben. Inwiefern es einzelne Sonderregelungen in den verschiedenen Bundesländern geben wird, wird wohl überall morgen verabredet.

Neue Corona-Regeln: Beschlüsse für Heime und Gottesdienste

Senioren- und Pflegeheime: Hier sollen „besondere Schutzmaßnahmen“ getroffen werden. Fürs Personal soll es FFP2- Masken geben bei Kontakt mit den Bewohnern. Weiterhin sollen Mitarbeiter, Besucher und Bewohner konsequent mehrfach pro Woche getestet werden.

Gottesdienste: In Kirchen, Moscheen und Synagogen dürfen sich Gläubige unter folgenden Voraussetzungen versammeln: Mindestabstand von 1,5 Metern. Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden müssen beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vorher gemeldet werden.

Ausgangsbeschränkungen: Die viel diskutierten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen wird es vorerst nicht geben. Das war am Dienstag in den Verhandlungen schnell klar geworden.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp