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  • Ein umstrittenes Wahlplakat der Splitterpartei "III Weg" hängt über einem Plakat der Grünen.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Mord-Aufrufe auf Plakaten – in Deutschland ist das erlaubt

Darf man in Deutschland öffentlich zum Mord aufrufen? Per Wahlplakat? Offenbar schon, wenn man ein paar juristische Tricks beherrscht. „Hängt die Grünen“ hatte die Neonazi-Partei „Der III. Weg“ in einigen Städten in Sachsen und Bayern plakatiert (MOPO berichtete). Das Chemnitzer Verwaltungsgericht urteilte: Die Plakate in Zwickau dürfen hängen bleiben. Unter einer Bedingung, die die sächsischen Grünen nun im Kampf um die Straße zum Gegenschlag nutzten.

Das „Original“ behandelte das Chemnitzer Verwaltungsgericht gestern auch noch. „Nazis töten.“, plakatierte die Satirepartei „Die Partei“ auch schon in früheren Wahlkämpfen, so auch diesmal, unter anderem in Plauen. Vom Gericht abgenickt, Begründung: kein Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit.


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Auch die Satirepartei um Martin Sonneborn bedient sich gewissermaßen eines Grammatik-Tricks. Riesenunterschied zu den Nazi-Plakaten: Es geht den Machern im Kern nicht darum, zum Mord aufzurufen, ohne dafür belangt zu werden, sondern sie wollen satirisch klarmachen, dass Nazis wie der NSU nun mal töten. Daher auch der Punkt am Ende des Satzes und kein Ausrufezeichen – das eine Aufforderung markieren würde. Die Doppeldeutigkeit ist natürlich trotzdem gewollt.

Gerichtsurteil lässt die Grünen schlucken

Tags zuvor hatte besagtes Gericht im Falle der Plakate des „III. Weges“ ähnlich geurteilt. Die Begründung allerdings ließ vor allem Mitglieder der Grünen zunächst gehörig schlucken: Es sei ja nicht klar, wer genau mit dem Aufruf „Hängt die Grünen“ gemeint sei, es könnten ja sowohl Menschen in der Partei sein als auch deren Wähler:innen. Oder: Die Plakate selbst könnten gemeint sein!

Dies nämlich war der Trick der Neonazis. Klein steht unter dem Slogan, die Lesenden sollten die Bewegung „durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben“ bekannt machen. Grün ist auch die Farbe vom „III. Weg“. Wer die Plakate entwickelt habe, der kenne die Rechtsprechung gut, so der Staatsrechtler Jochen Rozek bei „ntv“.

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Das Gericht sagte aber auch, dass die Neonazi-Plakate nur mit 100 Meter Abstand zu denen der Grünen hängen dürfen. Dies machten sich die Ökos nun zunutze und plakatierten ganz Chemnitz mit 200 weiteren Motiven voll. Auf einem steht: „Dieses Plakat hält die umliegenden 100 m nazifrei. Gern geschehen.“

Auf Twitter & Co. kursieren seither diverse Abwandlungen, in denen vermeintlich zu Gewalthandlungen gegen Nazis aufgerufen wird – mit Einschränkungen im Kleingedruckten. Und auch „Die Partei“ nutzte das Urteil. „Hängt das Verwaltungsgericht Chemnitz“, steht groß auf dem neuesten Plakat, „hart an der Flasche“, geht es klein weiter, dass sie „so billig konstruierte“ Mordaufrufe zulasse.

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