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  • Die rechtsextreme Gruppe Combat 18 ist verboten worden.
  • Foto: dpa

Mit Nationalsozialismus verwandt: Rechtsextreme Gruppe „Combat 18“ verboten

Berlin –

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die rechtsextreme Gruppe „Combat 18“ verboten. Das teilte der Sprecher des Ministeriums, Steve Alter, am Donnerstag mit.

Die Vereinigung richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und sei mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt, heißt es nach Angaben des Magazins „Spiegel“ vom Donnerstagmorgen in der Verbotsverfügung.

Die Polizei durchsuchte am Morgen in Hessen, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mehrere Objekte. Stanley R., der als wichtige Figur in der Szene gilt, wurde den Angaben zufolge von der Polizei an seinem Arbeitsplatz angetroffen und zu seiner Wohnung gebracht, die durchsucht wurde.

Das steckt hinter rechtsextremer Gruppe Combat 18

Die gewaltbereite rechtsextreme Organisation gilt als bewaffneter Arm des in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood and Honour“ (Blut und Ehre). Sie hat ihren Ursprung in Großbritannien und ist in mehreren europäischen Ländern aktiv.

Die Zahl „18“ ist ein Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H – die Initialen von Adolf Hitler. Symbol der Gruppe, die sich auf einen „Rassenkrieg“ vorbereitet, ist der Drache. Neonazis, die sich „Combat 18“ zugehörig fühlen, tragen häufig schwarze T-Shirts oder Jacken mit der Aufschrift „C 18“. Diese Symbole und Abkürzungen dürfen nach dem Verbot nicht mehr verwendet werden. 

Verbot von rechtsextremer Gruppe nach  Mord an Walter Lübcke gefordert

Rufe nach einem Verbot der Gruppe und weiterer rechtsextremer Vereinigungen gibt es schon lange. Eine neue Dringlichkeit haben sie nach dem Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erhalten, bei dem ein rechtsterroristischer Hintergrund vermutet wird.

Der CDU-Politiker war im vergangenen Juni auf der Terrasse seines Hauses aus nächster Nähe erschossen worden. Haupttatverdächtiger ist Stephan E., der den Behörden wegen seiner Neonazi-Vergangenheit bekannt war. „Combat 18“ hatte sich danach in einem von den Sicherheitsbehörden als echt eingestuften Video von E. distanziert. (dpa, afp)

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