Jemand hält einen Geldschein und eine Geldmünze in den Händen.

In Hamburg ist Arbeit ein teures Gut. Wo ist der Lohn besonders billig? (Symbolbild) Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

Mindestlohn soll erhöht werden – aber es gibt Kritik

Heute ist es so weit: Die Ampelkoalition im Bundestag will die versprochene Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro beschließen. Den Abgeordneten liegt dazu ein Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil vor. Die Erhöhung ist zum 1. Oktober geplant.

Der Gesetzentwurf geht von etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn unter 12 Euro aus. Frauen sowie Menschen in Ostdeutschland sollen überproportional von der Anhebung profitieren.

Die Mindestlohnerhöhung war ein Kernversprechen von Bundeskanzler Olaf Scholz im SPD-Wahlkampf. Vorgesehen ist auch, die Grenze für Minijobs von 450 auf 520 Euro anzuheben. Dies ist vor allem aus Sicht der FDP für mehr als sechs Millionen Minijobber positiv.

DGB kritisiert Ausweitung der Minijobgrenze

Die Reaktionen auf die Gesetzespläne waren unterschiedlich ausgefallen. Der Arbeitgeberverband BDA kritisierte, die Politik breche die Zusage, dass die Mindestlohnkommission die Lohngrenze festlege. In diesem Gremium bestimmen Arbeitgeber und Gewerkschaften normalerweise die Erhöhungsschritte. Die Kommission soll laut Gesetz erst nach der außerplanmäßigen Erhöhung wieder zuständig werden.


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Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte, dass die Minijobgrenze ausgeweitet werden soll. Millionen Beschäftigte seien weiter nicht sozialversichert. Die Unionsfraktion kündigte an, sich bei der Abstimmung zu enthalten. „Ich finde es richtig, dass der Mindestlohn auf 12 Euro steigt“, sagte der stellvertretende Fraktionschef Alexander Dobrindt der „Augsburger Allgemeinen“. „Die Verknüpfung mit neuen, unnötigen bürokratischen Anforderungen an die Wirtschaft, etwa ausufernden Dokumentationspflichten, ist aber falsch.“

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Der Bundesregierung zufolge wären derzeit mehr als 12 Euro Stundenlohn nötig, um nach 45 Arbeitsjahren oberhalb der Grundsicherung zu landen. Nötig dafür wäre ein Stundenlohn von 12,97 Euro, heißt es in der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ausgegangen wird dabei von einer Vollzeitarbeit mit 38,5 Arbeitsstunden pro Woche. Unter Berücksichtigung der ergänzenden Grundrente wäre rechnerisch ein Stundenlohn von 7,72 Euro notwendig. (dpa)

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