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Nüßlein
  • Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein (CSU) ist in der Maskenaffäre jetzt frei gesprochen worden.
  • Foto: picture alliance / dpa | Bernd von Jutrczenka

Masken-Raffkes dürfen Millionen behalten

Die Masken-Affäre von CDU und CSU erschütterte im Sommer die Republik. Nun ist ein erstes Urteil gefallen. Zwei zentrale Figuren der Affäre sind freigesprochen worden. Sie erhalten ihre beschlagnahmten Provisionen zurück.

Das Oberlandesgericht München hat den ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und den bayerischen Ex-Justizminister Alfred Sauter (CSU) nun vom Vorwurf der Abgeordnetenbestechung frei gesprochen. Die Politiker hatten an die Gesundheitsministerien in Berlin und München Masken vermittelt und Sauter dafür 1,2 Millionen sowie Nüßler 660.000 Euro erhalten.


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Bundestag hat Gesetz 2014 verändert

Das Gericht verwies in seinem Urteil auf Paragraf 108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). Nach dem „eindeutigen Willen“ des Bundestags sei es kein Gesetzesverstoß, wenn ein Abgeordneter die „Autorität seines Mandats“ und seine Kontakte nutze, um Entscheidungen außerhalb des Parlaments zu beeinflussen. Das sei so „hinzunehmen“. Innerhalb des Parlaments wäre dies verboten. Die Richter kritisierten auch den Bundestag, der die Regelung 2014 eingeführt hatte.

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„Das ist ein Schlag ins Gesicht vieler Bürger“, erklärte Hartmut Bäumer, Vorsitzender der Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland. „Die Ampel-Koalition steht in der Pflicht, das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung wieder zu verschärfen, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu stärken.“

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