• Ein Bild aus der Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster: Hier könnten Quarantäne-Brecher künftig zwangseingewiesen werden.
  • Foto: picture alliance/dpa

Letztes Mittel: Mehrere Bundesländer planen Zwangseinweisung von Quarantäne-Brechern

Berlin –

Jetzt soll durchgegriffen werden: Mehrere Bundesländer wollen in der Corona-Pandemie härter gegen Quarantäne-Verweigerer vorgehen.

Neben hohen Bußgeldern kommt es künftig im Extremfall zur Zwangseinweisung an zentralen Stellen, berichtete die „Welt am Sonntag“ und verwies auf eigene Recherchen. Demnach wären Menschen betroffen, die die amtliche Anordnung missachten, sich wegen einer möglichen oder tatsächlichen Corona-Infektion für bestimmte Zeit zu isolieren. Mit einem Richterbeschluss können sie bei wiederholtem Verstoß oder Weigerung für bestimmte Zeit unter Aufsicht untergebracht werden.

Baden-Württemberg und Sachsen haben bereits konkrete Pläne für Quarantäne-Brecher

Bereits bekannt war, dass Sachsen zeitnah eine Einrichtung für Quarantäne-Verweigerer in Betrieb nehmen will. Die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hatte allerdings schon im Frühjahr 2020 klargestellt, dass eine solche Zwangsmaßnahme nur ein allerletztes Mittel sei.

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In Baden-Württemberg werden für uneinsichtige Quarantäne-Verweigerer derzeit Plätze in zwei Kliniken geschaffen. Diese Plätze würden dauerhaft durch einen Wachdienst kontrolliert, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart am Sonntag. Demnach soll je eine Klinik im württembergischen und im badischen Landesteil liegen. „Die zwangsweise Unterbringung ist kein neues Instrument, sie konnte auch bisher schon angeordnet werden und wurde in Einzelfällen auch bisher schon angeordnet“, sagte der Sprecher. Es handle sich dabei nicht um eine Strafmaßnahme, sondern um eine Maßnahme des Infektionsschutzes.

Das plant Schleswig-Holstein für Quarantäne-Brecher

In Schleswig-Holstein ist nach Angaben der „Welt am Sonntag“ eine Unterbringung auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde geplant. Dort entstehe eine vom Kreis Rendsburg-Eckernförde betriebene Einrichtung, hieß es unter Berufung auf den Landkreistag. Die anderen Länder haben laut Zeitung keine zentralen Einrichtungen.

Bayerns Gesundheitsministerium habe mitgeteilt, meist gelinge es, Bürger durch den Hinweis auf „Zwangsabsonderung und Bußgeld“ zum Einlenken zu bewegen. Als letztes Mittel blieben Zwangseinweisungen in Kommunen. (mik/dpa)

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