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Künast im Bundestag
  • Auf Twitter schrieb Renate Künast: „Ein guter Tag für die Demokratie“.
  • Foto: picture alliance / dpa | Bernd von Jutrczenka

Klage wegen Hasspostings: Künasts Erfolg gegen Facebook

Müssen sich Politiker:innen in sozialen Netzwerken als „perverse Drecksau“, „Pädophilen-Trulla“ und „Fotze“ beschimpfen lassen? Im Fall Renate Künast markiert das Bundesverfassungsgericht jetzt eine rote Linie.

Die Karlsruher Richter:innen gaben einer Verfassungsbeschwerde Künasts statt und hoben Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf. Diese hatten Hasskommentare auf Facebook nicht als Beleidigungen gewertet, die laut Karlsruhe aber die persönliche Ehre der Klägerin verletzten.

Auslöser war Debatte über Grünen-Haltung zur Pädophilie

Auslöser der Hasskommentare war die 2015 aufgekommene Debatte über die Haltung der Grünen zur Pädophilie in den 1980er Jahren. Ein rechter Blogger hatte Künast falsch zitiert und damit eine Hass-Welle ausgelöst, bis hin zu Vergewaltigungswünschen.

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Künast will seitdem von Facebook die Daten der Nutzer:innen, um gegen diese juristisch vorgehen zu können. Das Karlsruher Urteil stärkt nun Künasts Position gegenüber dem Facebook-Konzern „Meta“. (km/dpa)

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