Stephan Pilsinger

Stephan Pilsinger (CSU) Foto: picture alliance/dpa | Jörg Carstensen

Kostenübernahme von Abtreibungen: Unstimmigkeiten in der Union

In der Union gibt es Unstimmigkeiten über eine mögliche Ausweitung der Kostenübernahme bei Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger wandte sich gegen eine Ausweitung, die zuvor Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) als denkbar bezeichnet hatte. 

„Eine über die heutigen Regelungen hinausgehende Kostenübernahme durch die Krankenkassen halte ich persönlich für verfassungsrechtlich fragwürdig und würde die Norm des Paragraf 218 meiner Meinung nach unterhöhlen“, sagte Pilsinger der „Süddeutschen Zeitung“.

Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht im Plenarsaal im Bundestag zu den Abgeordneten (Symbolbild). picture alliance/dpa | Katharina Kausche
Nina Warken
Nina Warken (CDU), Bundesministerin für Gesundheit, spricht im Plenarsaal im Bundestag zu den Abgeordneten (Symbolbild).

„Eine Abschaffung oder Aufweichung des Paragraf 218 wird es mit der Union nicht geben“, betonte Pilsinger, der auch stellvertretender Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag ist. 

Warken: Abtreibungsparagraf 218 muss nicht geändert werden

Warken hatte den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt, bereits jetzt bestehe die Möglichkeit einer Kostenübernahme, wenn die Indikation dafür gegeben sei oder die Kosten eines Abbruchs die Schwangere überforderten. Die CDU-Politikerin fügte hinzu: „Denkbar ist, dafür die derzeit geltende Einkommensgrenze anzuheben. Dafür muss der Abtreibungsparagraf 218 nicht geändert werden.“

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Das entspricht dem Koalitionsvertrag. Dort heißt es: „Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ (dpa/mp)

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