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Kontakte, Gastro, Sport: Beschlossen! Diese Lockerungen kommen jetzt

Kontaktbeschränkungen, Kitas und Schulen, Geschäfte und Gastro: Bundeskanzlerin Merkel hat am Mittwochnachmittag weitreichende Lockerungen der bisherigen Corona-Auflagen angekündigt.

Deutschland sei jetzt an einem Punkt, „an dem wir sagen können, dass wir das Ziel, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, erreicht haben“, sagte Merkel. Die Zahlen zu den Neuinfektionen seien „sehr erfreulich“, betonte die Kanzlerin. „Wir haben die allererste Phase der Pandemie hinter uns.“ Es müsse aber immer bewusst sein, „dass wir immer noch am Anfang der Pandemie sind“, sagte Merkel.

Was sich jetzt ändert – die die beschlossenen Lockerungen im Überblick: 

Kontaktbeschränkungen

Die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland werden grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert. Allerdings einigten sich Bund und Länder darauf, dass sich künftig wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen – also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Sie sollen weiterhin einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten.

Kitas und Schulen

Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll vor dem Sommer möglichst noch mindestens einmal in die Schule oder in die Kita gehen. Die Einzelheiten regeln die Länder. Vereinbart wurde, dass die Notbetreuung in den Kitas spätestens ab dem 11. Mai überall ausgeweitet werden soll.

>> Hier lesen: Der MOPO-Newsblog mit allen aktuellen Infos zum Coronavirus in Hamburg und im gesamten Norden

Besuchsregeln

Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit gelockert. Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden.

Gastronomie

Die Bundesländer sollen bei schrittweisen Öffnungen in eigener Verantwortung vorgehen – vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten.

Geschäfte

Alle Geschäfte in Deutschland dürfen unter Auflagen wieder öffnen – ohne Quadratmeterbegrenzung der Verkaufsfläche.

Breitensport

Bund und Länder wollen den Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlauben. Freizeitsportler müssen sich aber an bestimmte Auflagen halten. So muss eine Distanz von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt werden.

Bundesliga

Die Fußball-Bundesliga darf die unterbrochene Saison ab der zweiten Mai-Hälfte mit Geisterspielen fortsetzen. (Mehr dazu lesen Sie auch bei HSV24 und St.Pauli24.)

Verantwortung

Die Bundesländer übernehmen die Verantwortung für weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Sie müssen aber sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird. (due/afp/dpa)

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