Keine Lohnfortzahlung für Ungeboosterte in Quarantäne?
Seit vergangenem November gilt: Ungeimpfte haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Falle einer selbst verschuldeten Corona-Quarantäne nach Kontakt zu einem Covid-Kranken oder Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet. Aber wie sieht das in Zeiten der Drittimpfung mit zwar ein- oder zweimal Geimpften, aber noch nicht Geboosterten aus? Laut einem Bundestags-Gutachten könnte die das gleiche Schicksal ereilen.
Der Kernsatz des Gutachtens ist zwar feinstes Juristendeutsch, aber dennoch deutlich: „Das Fehlen der Covid-19-Auffrischungsimpfung würde zum Ausschluss des Entschädigungsanspruchs für den Verdienstausfall führen, sofern durch sie ein Verbot in der Ausübung der bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermieden werden können.“
Rechts-Gutachten: Gleiche Einschätzung wie für Ungeimpfte
Übersetzt: Es gilt das Gleiche wie für Ungeimpfte. Da der Booster von der STIKO für alle Volljährigen empfohlen wird, entfällt der Anspruch auf Lohnfortzahlung beim Kontakt mit Covid-Kranken oder nach einem Urlaub in Gebieten, der Quarantäne nach sich zieht. Aber ebenso wie bisher bei den Ungeimpften gilt: Wer tatsächlich an Corona erkrankt bzw. positiv getestet wird, erhält natürlich weiter Lohn.
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Unklar ist allerdings noch, ob die Bundesländer, die für die entsprechenden Ausgleichszahlungen an die Arbeitgeber zuständig sind, sich dieser Rechtsauffassung anschließen werden. (km)