Beratungen zu AfD: Folgen für Beamte und Waffenbesitzer?
Die Frage, wie mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst umzugehen ist, beschäftigt die Innenministerkonferenz. Einen AfD-Verbotsantrag halten die meisten Ressortchefs aktuell für nicht erfolgversprechend.
Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz hat im Kreis der Innenminister Diskussionen über den Umgang mit der Partei und ihren Mitgliedern im Staatsdienst ausgelöst. Er halte es für sinnvoll, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die sich mit dem vom Bundesamt für Verfassungsschutz erstellten neuen Gutachten zur AfD beschäftigt, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Bremens Innensenator Ulrich Mäurer, der Deutschen Presse-Agentur. „In dieser Arbeitsgruppe können wir auch alle weiteren Fragen diskutieren: Welche Konsequenzen ergeben sich dann aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, unterstellt, dass sie den Antrag der AfD ablehnen.“
Mäurer pocht auf gemeinsame Linie
Der SPD-Politiker sagte am zweiten Tag der Frühjahrskonferenz der IMK in Bremerhaven: „Es sind zentrale Fragen zu klären und ich glaube, wir sind sehr gut beraten, das gemeinsam zu machen und nicht jeder für sich alleine.“

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Nachdem die AfD dagegen geklagt hatte, entschied der Inlandsnachrichtendienst eine entsprechende Benennung und Beobachtung der Partei bis zu einer Entscheidung des Gerichts auszusetzen. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg gilt dies für die jeweiligen Landesverbände, ist dort allerdings ebenfalls noch Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit wird überprüft
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hatte bereits vor der Konferenz klar für einen Verbotsantrag positioniert. Die Innenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang sagte am Rande des Treffens in Bremerhaven: „Der AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt ist seit 2023 gesichert rechtsextremistisch eingestuft, wie in einigen der anderen Bundesländer auch.“ Gleichwohl sehe sie im Augenblick noch keine Erfolgsaussichten für ein etwaiges AfD-Verbotsverfahren, denn „aus der Einstufung als gesichert rechtsextremistisch folgt keinesfalls zwangsläufig ein Parteienverbot“. Für ein solches Verbot, wie es zuletzt unter anderem führende Grünen-Politiker forderten, habe das Bundesverfassungsgericht sehr hohe Hürden errichtet. Beantragen könnte es die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat.
Zieschang für einzelne Prüfung
Aus der Einstufung eines Landesverbandes als gesichert rechtsextremistisch ergeben sich laut Zieschang unmittelbare Folgerungen. Wenn die AfD-Mitgliedschaft eines Beamten bekannt werde, müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob er noch die Gewähr dafür biete, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.
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Die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei berühre auch die Frage der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. «Unsere Waffenbehörden überprüfen gegenwärtig AfD-Mitglieder, von denen wir wissen, dass sie eine Waffenerlaubnis haben», sagte die Innenministerin. (dpa/mp)
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