x
x
x
  • Teilnehmer:innen einer Demonstration gegen Rassismus halten ein Schild mit einer geballten Faust, dem sogenannten „Black Power“-Symbol.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert

Wie viel ist dem Bund der Kampf gegen Diskriminierung wert?

Rassismus, Homophobie oder Behindertendiskriminierung sind bitterer Alltag in Deutschland. Zahlreiche Menschen werden jeden Tag Opfer von verbalen, gewalttätigen oder virtuellen Angriffen aufgrund von Hautfarbe, Sexualität oder Religion. Also eigentlich genug zu tun für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) – doch die muss um Gelder und Personal kämpfen. Aber warum?

Über zu wenig Anfragen oder zu viel Langeweile kann man sich in der ADS eigentlich so gar nicht beschweren: Seit mehreren Jahren steigen die Anfragen kontinuierlich, vergangenes Jahr verdoppelten sie sich fast. Offizielle Zahlen der ADS zeigen: Waren es 2019 noch knapp 3600 Anfragen, im Corona-Jahr 2020 dann bereits fast 6400, dabei handelte es sich bei 1900 um Anliegen mit direktem Corona-Zusammenhang. Für das aktuelle Jahr gibt es noch keine Zahlen, heißt es auf MOPO-Anfrage aus der Behörde in Berlin.

Antidiskriminierungsstelle: Seit fast einem Jahr keine Telefon-Hotline mehr

Vor allem seien es Menschen mit Behinderung oder nicht-deutschem Hintergrund, die Hilfe und Beratung am Telefon suchen. Aber: Statt Ressourcen auszubauen und Personal aufzustocken, hören Betroffene seit Oktober vergangenen Jahres, also seit fast einem Jahr, unter der Telefonnummer der telefonischen Beratung nichts mehr, die Hotline der Behörde ist nicht mehr zu erreichen.

Ein großes Problem, meint Antje Welke, Juristin der Bundesvereinigung Lebenshilfe und sagt zur Art der Beratung gegenüber der „taz“: „Je niedrigschwelliger, desto besser“. So würden sich Menschen mit Beratungsbedarf eher ans Telefon setzen, als sich auf anderem Wege Unterstützung zu suchen. Welke urteilt: Die Einstellung der Hotline zeige „den Stellenwert, den diese Behörde offensichtlich hat. Und wahrscheinlich auch ihr Budget.“

Doch warum wurden in der ADS die Leitungen gekappt? Dazu heißt es auf MOPO-Nachfrage von Bernhard Franke, dem kommissarischen Leiter der Antidiskriminierungsstelle: „Die Zahl der Beratungsanfragen ist im vergangenen Jahr um 78 Prozent gestiegen – das hat unser Beratungsteam an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht.“

ADS: Ab 28. September gibt es wieder Beratung am Telefon

Und weiter: „Zur Bewältigung des gestiegenen Beratungsaufkommens bieten wir unsere juristische Beratung seit Oktober 2020 nur über unser Online-Beratungsformular und/oder per E-Mail an. Für uns war das ein schmerzlicher, aber notwendiger Schritt, um weiterhin qualitativ hochwertige juristische Beratung gewährleisten zu können.“

Knapp ein Jahr nach dem Hotline-Aus kommt aber nun Bewegung in die ADS, ab 28. September wird es wieder eine telefonische Beratung geben, allerdings nicht über die ADS direkt, sondern das Bundesamt für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Dasselbe Ministerium habe auch angekündigt, „Personal- und Sachausstattung zur Bewältigung der gestiegenen Beratungszahlen im Haushaltsjahr 2021 aufzustocken“. Unter anderem werden drei weitere Planstellen für zusätzliche Berater:innen geschaffen – und auch schon besetzt.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes führt Nischendasein

Immerhin, denn schaut man in die jüngste Vergangenheit, hat die Antidiskriminierungsstelle keinen einfachen Stand, fristet ein regelrechtes Nischendasein. So schreibt auch die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem Bericht von 2020, die ADS sei „erheblich unterfinanziert“, „nicht vollständig unabhängig“ und es fehlten ihr „grundlegende Kompetenzen zur Unterstützung von Opfern und der Durchsetzung ihrer Rechte“.

Und tatsächlich: An einem von der Bundesregierung ausgerufenen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, wurde die ADS noch nicht einmal dauerhaft an den Gesprächen beteiligt. „Im abschließenden Maßnahmenpaket des Kabinettsausschusses wird die Stelle schließlich nicht einmal erwähnt“, so die „taz“. Aber: Die Bundesregierung einigte sich auf eine Verlängerung der Klagefristen von zwei auf sechs Monate im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die jedoch von der Unionsfraktion im Bundestag abgelehnt wurde. Ein Vorstoß für mehr Rechte von Diskriminierten gescheitert.

Das hier könnte Sie auch interessieren: Kunstwerke wegen Rassismus umbenannt – Kritik folgt prompt

Dazu Franke: „Wir sind in der Tat enttäuscht darüber, dass die Bundesregierung die im Kabinettsausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus fest vereinbarte Verlängerung der AGG-Fristen nicht umgesetzt hat.“
Für viele Antidiskriminierungsexpert:innen hat die staatliche Beratungsstelle indes keinen besonders hohen Stellenwert. So sagt Saraya Gomis, Vorstandsmitglied des antirassistischen Vereins Each One Teach One (Eoto) in der „taz“: „Man darf diese Hotline nicht mit einer umfassenden Antidiskriminierungsberatung gleichsetzen“.

Die echte Beratung finde immer noch in Vereinen wie Eoto statt. Auch bei der neuen Hotline würden Betroffene aus Kapazitätsgründen meist nur an private Beratungsstellen weiterverwiesen werden, schätzt sie. Welches Potenzial und auch welche Bedeutung die Antidiskriminierungsstelle in Zukunft erhält, wird sich aller Voraussicht nach bald ändern – mit der Schwerpunktsetzung der neuen Bundesregierung.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp