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  • Foto: picture alliance/dpa

Hartz-IV-Sätze steigen: Für wen es bald mehr Geld gibt – und für wen nicht

Die Hartz-IV-Sätze werden zum 1. Januar kommenden Jahres um gut 3 Prozent erhöht – besonders stark werden Jugendliche profitieren. Der Grund sind die gestiegenen Preise und Löhne in Deutschland.

Der Aufschlag für Hartz-IVBezieher fällt ab Anfang 2021 deutlich aus: Alleinstehende Erwachsene sollen künftig 446 Euro monatlich bekommen – das sind 14 Euro mehr, als sie nach geltendem Recht erhalten. Besonders stark soll der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren steigen, nämlich um 45 Euro auf 373 Euro. Das ist ein Plus von 13,7 Prozent. Das geht aus Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegen.

Hartz-IV-Sätze steigen: Für wen es bald mehr Geld gibt – und für wen nicht

Der Regelsatz für Ehegatten und Partner soll künftig 401 Euro betragen. Für Erwachsene unter 25, die noch nicht im eigenen Haushalt leben, sind es 357 Euro. Für Kinder bis fünfJahre gibt es statt bislang 250 ab nächstem Jahr 283 Euro.

Die Bundesregierung hat die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze bereits auf den Weg gebracht, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2021. In dem Mitte August vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf ist allerdings noch nicht die vollständige Erhöhung abgebildet. Vermerkt ist aber, dass die Regelsätze im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens anhand von Daten zur Lohn- und Einkommensentwicklung aktualisiert werden sollen.Genau das geschieht jetzt.

Hartz IV: Kinder zwischen 6 und 13 erhalten nur einen Euro mehr

Der Regelbedarf wird anhand einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre durchführt. Die Berechnungen orientieren sich dabei an den Verbrauchsausgaben im unteren Einkommensbereich. Die dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugrunde liegende Stichprobe stammt aus 2018. Berücksichtigt wird bei der Höhe der Regelsätze dann noch die Lohn-und Preisentwicklung.

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Die nun endgültigen Berechnungen der Regelsätze zeigen: Alle betroffenen Erwachsenen erhalten eine Leistungssteigerung um gut 3 Prozent. Bei einem Teil der Kinder und Jugendlichen sind es mehr als 13 Prozent. Einzige Ausnahme sind die Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren. Für sie gibt es nur einen Euro mehr, also künftig 309 statt 308 Euro. Für diese Gruppe war in der Vergangenheit stärker erhöht worden, nämlich um 21 Euro von 2016 auf 2017. 

Handykosten werden künftig bei Hartz IV berücksichtigt

Darüber hinaus gibt es eine wichtige Neuerung in der Struktur der Hartz-IV-Sätze, die bereits im Gesetzentwurf vom August festgeschrieben ist: Auch die Handykosten werden bei der Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes berücksichtigt.Bislang galt dies nur für die Kosten einer Doppelflatrate für Festnetztelefon und Internet. Mit dieser Änderung erkennt die Bundesregierung an, dass die Nutzung von Handys zur Normalität geworden ist.

Die Höhe der Hartz-IVSätze ist politisch höchst umstritten. Der Paritätische Gesamtverband etwa fordert, der Regelbedarf müsse über 600 Euro liegen. Auf eine grundlegende Reform konnte die große Koalition sich nicht verständigen. (mik/rnd)

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