Habeck
  • Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)
  • Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Habecks Spar-Plan durchgestochen: Tür zu, es zieht!

Dass Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ein Paket an Verordnungen plant, um ab Herbst Energie zu sparen, war schon länger klar. Nun sind im politischen Berlin seine Entwürfe durchgesickert. Unter anderem sollen Einzelhändler ihre Tür nicht mehr dauerhaft auflassen. Die MOPO stellt vor, was bisher über die geplanten Maßnahmen bekannt ist, die ab September greifen sollen.

Mehrere Medien berichteten über den Entwurf „zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“, als erstes die „Bild“. Die sich auch sogleich über die „Verbote“ mokierte, die das Wirtschaftsministerium plane.

Ladentüren zu:

Unter anderem, wie schon erwähnt, geht es in dem Entwurf um den Einzelhandel. Unter Paragraf 10 heißt es da: Heizwärme könne durch dauerhaft geöffnete Türen „unkontrolliert entweichen“. Weswegen es laut Entwurf „untersagt“ werden soll, diese ständig offen zu halten. Ausnahmen soll es natürlich für Notausgänge und Fluchtwege geben. Und privat genutzte Türen wären natürlich ebensowenig von den geplanten Maßnahmen betroffen.

Keine Leuchtreklame:

Wie schon länger vermutet, soll beleuchtete Werbung verboten werden. Paragraf 11 erwähnt „beleuchtete Werbeanlagen“. Diese sollen „nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages“ grundsätzlich nicht betrieben werden.

Beleuchtete Denkmäler:

Sowohl öffentliche Gebäude als auch Denkmäler sollen anders als bisher nicht mehr beleuchtet werden. Ikonische Bilder des angestrahlten Brandenburger Tors etwa wären für Touristen dann vorerst nicht mehr möglich.

Private Pools:

Wer ein Schwimmbecken im Garten oder im Keller hält, könnte bei dieser Nachricht schlucken: Heizen im Winter wäre nach Habecks Plan verboten. Für kommerzielle Pools in Hotels, Rehazentren oder auch öffentlichen Schwimmbädern soll sich aber laut Entwurf tatsächlich nichts ändern.

Schuleingänge & Co.:

In öffentlichen Gebäuden wie etwa Schulen oder Rathäusern sollen laut Entwurf Gemeinschaftsflächen nicht mehr geheizt werden, „die nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen“. Sprich: Klassenräume bleiben natürlich warm, aber Eingangs- oder Warteräume könnten kalt werden. Ausgenommen werden sollen aber grundsätzlich Krankenhäuser, Kitas und Pflege-Einrichtungen.

Grenzwerte für Arbeitsräume:

Hier soll es laut Entwurf sehr konkret danach gehen, welche Tätigkeiten in den Räumen ausgeübt werden. Am „härtesten“ träfe es Menschen, die körperlich schwer arbeiten: zwölf Grad Celsius Höchsttemperatur sind hier im Raum vorgesehen. Mittelschwere Tätigkeiten, die meist im Stehen oder Gehen verübt werden: 16 Grad. Mittelschwere und überwiegend im Sitzen ausgeübte: 18 Grad. Ebenfalls 18 bei körperlich leichten und überwiegend im Stehen oder Gehen ausgeübten. Bei körperlich leichten und überwiegend im Sitzen ausgeübten Tätigkeiten indes sollen Räume auf bis zu 19 Grad geheizt werden.

Die Kritik:

Gitta Connemann (CDU), die Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, beschwerte sich gegenüber der „Bild“: „Hält die Ampel Ladeninhaber für Trottel oder Kleinkinder? Die Betriebe sparen schon Energie, wo sie können. Sie brauchen keine Diktate, sondern eine Regierung mit gesundem Menschenverstand.“ Die Politik der Ampel – für Connemann zumindest „ein Witz“.

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Am Freitag gab es zunächst keine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums. Kommende Woche soll das Kabinett sich mit dem Entwurf befassen. Laut diesem sollen die Maßnahmen bis einschließlich Februar 2023 gelten. (km)

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