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Pflege Symbolbild
  • Die Impfpflicht in Pflegeheimen soll zum 16. März greifen. (Symbolbild)
  • Foto: Bodo Marks/dpa

Gesundheitsämter könnten Pflege-Impfpflicht gar nicht prüfen – Wird alles verschoben?

Eigentlich sollen Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März einen Impf-Nachweis liefern – so zumindest lautet der Ampel-Plan. Doch nun droht die Impfpflicht in diesem Sektor zu kippen.

Der Grund: Gesundheitsämter und das Gesundheitsministerium mussten einräumen, dass sie derzeit mit der Überprüfung überfordert wären. Nun gibt es erste Forderungen, den Termin zu verschieben.

Stiftung Patientenschutz: „Nicht mit der Brechstange einführen“

„Die Impfpflicht für medizinisch-pflegerische Berufe darf nicht mit der Brechstange eingeführt werden“, mahnt etwa der Chef der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) müsse die Sorgen vor Ort ernst nehmen.

„Gesundheitsämter, Ordnungsbehörden und Arbeitgeber sehen sich nicht in der Lage, das Mammutwerk bis zum 15. März ohne schwere Verwerfungen durchzusetzen“, sagte Brysch. Lauterbach müsse wissen, dass die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen in Gefahr sei. „Ein Aufschub ist dringend geboten.“

Bis 15. März muss ein Nachweis erbracht werden

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder vor einer Infektion genesen sind – oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeitgeber:innen müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn dies nicht geschieht.


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Die Gesundheitsämter befürchten eine gigantische Meldewelle: Man rechne damit, dass etwa bei fünf bis zehn Prozent der Mitarbeitenden kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge, sagte Elke Bruns-Philipps, die Vize-Chefin des Bundesverbandes der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der „Rheinischen Post“. „Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können“, kritisierte sie.

Gesundheitsministerium: Beschäftigte dürfen vorerst weiterarbeiten

Und nun? Die Beschäftigten dürften zunächst einmal weiterarbeiten, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage von „Business Insider“. Das Gesundheitsamt entscheide dann „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens.“ Der Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, regte eine Fristverlängerung an. „Wir unterstützen die einrichtungsbezogene Impflicht.

Allerdings sind wesentliche Fragen der weiteren Umsetzung noch ungeklärt, und deshalb kann es notwendig sein, Fristen im Verfahren anzupassen“, sagte er der „Rheinischen Post“.

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Wenn das Gesundheitsamt für einen Ungeimpften ein Betretungsverbot für den Arbeitsplatz ausspreche, werde derjenige freigestellt, ohne Lohnfortzahlung. Aber: „Sollte bei Einzelnen die Erstimpfung bereits vorliegen, können die weiteren Impfungen schnell nachgeholt werden. In diesen Fällen können wir uns zum Beispiel eine Fristverlängerung vorstellen.“

12.000 zusätzliche neue Arbeitssuchende in der Pflege

Die Bundesagentur für Arbeit stellte indes vor der Einführung einer einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen Bewegung auf dem Arbeitsmarkt fest. Aus dem Gesundheits- und Sozialsektor hätten sich im Dezember und Januar 25.000 mehr Menschen arbeitssuchend gemeldet als üblich, sagte Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach am Dienstag in Nürnberg. Arbeitssuchend sind Menschen, die eine drohende Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur anzeigen, aber noch im Job sind, erläuterte ein Sprecher der Bundesagentur. Eine Impfpflicht im Gesundheits- und Sozialwesen soll am 16. März in Kraft treten.

„Wir sehen schon eine Zunahme, aber insgesamt auf einem Niveau, was uns allen keine Sorgen machen muss“, sagte Terzenbach. Er sprach von etwa 25.000 Personen aus dem gesamten Gesundheits- und Sozialsektor, die sich über das übliche Niveau hinaus arbeitssuchend gemeldet hätten, davon ungefähr 12.000 aus der Pflege. Ob die erhöhte Zahl allerdings unter anderem auf entsprechende Aufrufe in sozialen Medien zurückzuführen ist, sei derzeit nicht bekannt. (km/dpa)

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