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Blick in den Bundestag
  • Blick in den Bundestag
  • Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Extrawurst? Genesenen-Status gilt für Abgeordnete im Bundestag länger

Die sehr kurzfristige Entscheidung des Robert-Koch-Instituts, den Genesenen-Status von sechs auf drei Monate zu verkürzen, hat für gehörig Unmut in der Bevölkerung gesorgt. Nun kommt heraus: Im Bundestag soll weiterhin die Sechsmonats-Regel gelten. Dank ihrer „Allgemeinverfassung“ braten sich die Abgeordneten quasi eine Extrawurst.

Dass es im Parlament vorerst bei der alten Regelung bleiben soll, bestätigte der Bundestag nach entsprechenden Medienberichten in „Zeit“ und „Bild“. Die Begründung: Die „Allgemeinverfassung“, in der der aktuelle Zugang zum Plenum geregelt wird, sei in ihrer jetzigen Form beschlossen worden, als die alte Regel noch galt. In der „Bild“ hieß es, dass unklar sei, ob und wenn ja, wann die Regelung für den Bundestag nochmal geändert werde.

Änderung beträfe vor allem AfD-Abgeordnete wie Weidel

Von einer Änderung wären vor allem AfD-Abgeordnete betroffen. So hatten Medien berichtet, dass etwa Fraktionschefin Alice Weidel bald auch auf der sogenannten „Seuchentribüne“ werde Platz nehmen müssen, weil ihr Status ausläuft, nun kann sie vorerst unten bleiben. Auf den oberen Rängen sitzen bereits jetzt viele Parteikolleg:innen, die sich Tests verweigern.

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Kritik kam etwa von Alexander Dobrindt (CSU): „Den Genesenen-Status fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit“, sagte er dem „Focus“. (km)

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