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  • Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man das Icon der App Google.
  • Foto: Fabian Sommer/dpa

EU-Gericht bestätigt Milliardenstrafe gegen Google

Schlappe für Google: Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigt die Rekord-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission aus dem Jahr 2018. Lediglich der Betrag wurde ein wenig gesenkt – von 4,34 Milliarden auf 4,125 Milliarden Euro.

Google zeigte sich enttäuscht, dass die Entscheidung nicht vollständig aufgehoben wurde. „Android hat nicht weniger, sondern mehr Wahlmöglichkeiten für alle geschaffen. Außerdem unterstützt Android Tausende erfolgreicher Unternehmen in Europa und auf der ganzen Welt“, sagte ein Sprecher. Der Konzern hatte die Strafe in einem Quartal verdaut und immer noch einen Gewinn von 3,2 Milliarden Dollar geschrieben. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.

Die Kommission hatte Google vorgeworfen, die Marktposition seiner Online-Angebote auf Android-Smartphones auf unfaire Weise gegen andere Anbieter abzusichern. Android, das von Herstellern wie Samsung oder Xiaomi genutzt wird, ist das meistbenutzte Smartphone-System und kommt auf einen Marktanteil von rund 80 Prozent.

Android hat einen Marktanteil von rund 80 Prozent

Den Rest machen Apples iPhones mit der Software iOS aus. Android wird bei Google entwickelt, ist für Geräte-Hersteller kostenlos und kann von ihnen im Prinzip auch abgewandelt werden. Aber es gibt Einschränkungen, wenn sie Google-Dienste wie Gmail oder Maps auf die Geräte bringen.

Die Kommission störte sich unter anderem daran, dass Hersteller von Android-Smartphones, die Google-Dienste einbinden wollen, immer ein komplettes Paket des Konzerns aus elf Apps auf die Geräte bringen mussten. So kämen zum Beispiel auch Googles Browser Chrome und die Google-Suche immer auf die Geräte, selbst wenn ein Hersteller zum Beispiel nur die App-Plattform Play Store installieren wolle.

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Google änderte das Geschäftsmodell 2018 und erlaubt Herstellern nun, einzelne Dienste auch ohne Chrome und die Websuche einzubinden. Trotz des Vorgehens gegen die Kommissionsentscheidung musste der Konzern ihren Forderungen folgen. (dpa)

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