x
x
x
  • Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im komplizierten Corona-Spagat. 
  • Foto: picture alliance/dpa/AFP-Pool

Erste Infos durchgesickert: Lockdown wohl bis Ostern – aber auch Lockerungen ab Montag

Berlin –

Vor dem morgigen Bund-Länder-Gipfel sind erste Details durchgesickert. Offenbar gibt es eine Beschlussvorlage, in der sich Kanzlerin und Ministerpräsident*innen auf einige Punkte bereits geeinigt haben sollen. Das berichtet die Nachrichtenseite „Business Insider“. Der Lockdown soll demnach bis 28. März verlängert werden. Dafür wird es aber ab Montag schon erste Lockerungen geben. Ein Überblick:

Private Treffen

Das dürfte für die meisten Menschen die größte Erleichterung sein: Ab 8. März dürfen wir wieder mehr Freunde und Verwandte treffen. Ein Haushalt darf sich wieder mit einem ganzen anderen Haushalt treffen. Beschränkt wird das Ganze allerdings auf insgesamt fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren ausgenommen. Bei lokalen Inzidenzen unter 35 oder 50 soll dieser Punkt sogar noch erweitert werden. Über die Zahl ist man sich offenbar noch uneins. Derzeit darf ein Haushalt nur eine einzelne Person aus einem anderen treffen.

Corona-Tests

Bis Anfang April soll Schul- und Kitapersonal sich zwei Mal wöchentlich umsonst testen lassen können. Unternehmen sollen verpflichtet werden, Mitarbeitern, die nicht im Homeoffice sind, zwei kostenlose Schnelltests anzubieten.

Und auch allen anderen Bürgern sollen demnach ein oder zwei Schnelltests pro Woche ermöglicht werden, etwa in Testzentren oder bei Ärzten – die Kosten hierfür soll laut Beschlussvorlage der Bund übernehmen. Am Dienstagabend sollte es noch eine hochrangige Runde von Merkel mit Wirtschaftsvertretern zur Umsetzung der Teststrategie geben.

Geschäfte:

Buchhandlungen, Gartenmärkte und Blumengeschäfte sollen bundesweit öffnen können. Bei entsprechenden Hygienekonzepten. Bisher ist dies nur in einzelnen Bundesländern der Fall. Neben den Friseuren sollen ab 8. März auch Kosmetiker und andere „körpernahe“ Dienstleister öffnen können sowie Fahr- und Flugschulen. Voraussetzung jeweils: ein negativer Schnelltest am selben Tag.

Halten Sie sich hier auf dem Laufenden: MOPO-Corona-Ticker

Perspektiven:

Weitere Öffnungsschritte sollen an regionale Inzidenzen gekoppelt werden. Der Einzelhandel soll wohl bei einer Inzidenz von 35 wieder öffnen können mit Hygienekonzept und einem Kunden pro 20 Quadratmetern. Außerdem Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten. Auch Sport mit bis zu zehn Personen solle dann wieder draußen möglich gemacht werden.

Weiterer Plan:

Steigt die Inzidenz wieder über 35, soll eine Notbremse greifen. Bleibt sie jedoch 14 Tage in einem Bundesland stabil unter 35, sollen laut Beschlussvorlage Außengastronomie, Theater- und Konzerthäuser sowie Kinos öffnen können. Auch kontaktfreier Sport drinnen wie etwa an Geräten im Fitnessstudio und Kontaktsport draußen sollen dann möglich werden.

Homeoffice und Reisen:

Die Homeoffice-Verpflichtung für Unternehmen soll in ihrer jetzigen Form bis 30. April verlängert werden. Für Reisen gilt weiter der Appell: Unnötige vermeiden! Mit speziellem Hinweis, dass dies auch für die Ostertage gelten soll.

Einschränkungen des Plans:

Zum einen handelt es sich noch nur um eine Vorlage. Änderungen sind beim morgigen Gipfel durchaus noch möglich. Zum anderen mahnt das Papier auch, die Gefahr einer dritten Welle ob der sich immer stärker verbreitenden Mutanten nicht zu unterschätzen. So soll auch eine explizite „Notbremse“ eingebaut werden, sollte die Inzidenz bis zum 8. März einen noch zu bestimmenden Wert überschreiten. (km)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp