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Rentner Energiepreispauschale
  • Für Renter:innen gibt es bald Entlastungen der Regierung.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Kahnert

Energiepreispauschale beschlossen: So viel bekommen Rentner im Dezember

Rentner:innen in Deutschland können sich im Dezember über mehr Geld auf ihrem Konto freuen. Noch vor Weihnachten erhalten sie wegen der hohen Energiepreise einmalig 300 Euro. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz, das die Einmalzahlung bis 15. Dezember vorsieht.

Lediglich die AfD-Fraktion enthielt sich. In der Debatte hatte es zuvor auch reichlich Kritik an den Regierungsplänen gegeben. Der CSU-Sozialexperte Max Straubinger begrüßte die Entlastung im Grundsatz, warf der Regierung aber mangelnde Zielgenauigkeit vor. So gingen Opfer von Unfällen und Gewalttaten, die Anspruch auf Opferrenten haben, leer aus. Auch die AfD-Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing bemängelte, dass erneut bestimmte Gruppen – etwa Behinderte oder pflegende Angehörige – nicht bedacht wurden. Zudem komme die Entlastung für Rentner:innen zu spät.

Die Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl sagte, es bleibe ein Geheimnis der Regierung, warum sie ein Vierteljahr gebraucht habe, um zu begreifen, dass auch Rentner:innen heizen müssten. „Fakt ist, die Energiepreispauschale reicht nicht, um über den Winter zu kommen“, sagte sie zudem.Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese (SPD), verteidigte die Pauschale als „großen Schritt“. Insgesamt 6,4 Milliarden Euro soll die Maßnahme den Bund kosten.

Bundestag beschließt 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentner

Mehr als 20 Millionen Menschen werden nun von der Finanzspritze profitieren. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden – die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen. Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Ebenso profitieren davon Menschen, die Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Die Energiepreispauschale soll der Steuerpflicht unterliegen.

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Auf die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatte sich die Ampelkoalition Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket verständigt. Bei den vorherigen Entlastungspaketen waren keine Entlastungen eigens für Rentner:innen vorgesehen gewesen. Berufstätige hatten schon im September eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausbezahlt bekommen.

Mit dem Gesetz beschloss der Bundestag auch die Anhebung der Verdienst-Obergrenze für sogenannte Midi-Jobs auf maximal 2000 Euro monatlich. Bis zu dieser Grenze gilt künftig, dass Beschäftigte nur verminderte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie sollen um 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Stattdessen haben die Arbeitgeber Mehrausgaben zu tragen. Derzeit liegt die Grenze bei 1600 Euro. (mp/dpa)

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