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Ex-US-Präsident Donald Trump.
  • Ex-US-Präsident Donald Trump.
  • Foto: dpa

Drohung auf Social Media: Trump-Äußerung hat juristisches Nachspiel

Nach seinem Gerichtstermin in Washington hat eine Äußerung in sozialen Medien dem früheren US-Präsidenten Donald Trump neuen juristischen Ärger eingebracht. „Wenn ihr mich verfolgt, dann werde ich euch verfolgen“, drohte  der Republikaner auf der von ihm mitgegründeten Online-Plattform Truth Social am Freitag, nur einen Tag nach der Verlesung der Anklage gegen ihn in der US-Hauptstadt.

Nach Auffassung von Sonderermittler Jack Smith richtet sich Trumps Äußerung gegen Zeugen, Richter und Anwälte, die an dem Strafverfahren rund um versuchten Wahlbetrug und den Sturm auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 gegen Trump beteiligt sind. Smith zufolge ist Trumps Äußerung ein Beleg dafür, dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass Trump vertrauliche Informationen, die ihm im Laufe des Verfahrens zugänglich gemacht werden, geheim halten wird.

In einem am Freitagabend (Ortszeit) bei Gericht eingereichten Antrag des Sonderermittlers hieß es, es bestehe die Gefahr, dass Trump Beweismaterial, mit dem er konfrontiert werde, verwende, um Zeugen einzuschüchtern oder ihnen zu drohen. Smith bat das Gericht deswegen darum, Trump und seinen Anwälten rasch Grenzen für den Umgang mit sensiblen Informationen aufzuzeigen.

Trump droht im Internet: „Ich werde euch verfolgen“

Die zuständige Richterin ordnete am Samstag an, dass der Ex-Präsident sich bis Montagnachmittag zu Smiths Position äußern muss. Ein Sprecher Trumps hatte kurz zuvor in einer Erklärung mitgeteilt, der Beitrag Trumps bei Truth Social sei nichts anderes als „politische Rede“ und habe nichts mit dem Fall zu tun.

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Trump war bei der Anklageverlesung am Donnerstag im Rahmen des üblichen Prozederes vor Gericht unter anderem daran erinnert worden, dass es eine Straftat ist, zu versuchen, Geschworene zu beeinflussen, einen Zeugen oder andere Personen zu bedrohen oder sie zu bestechen. (dpa/mp)

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