Bundestag Nebeneinkünfte Berlin
  • Ein Blick in den Bundestag (Symbolbild).
  • Foto: picture alliance/dpa | Carsten Koall

Der Wahltermin steht – und so geht es jetzt weiter

Nach ein paar Tagen Gezänk steht der Termin für die Bundestagswahl endlich fest. Nun muss zunächst der Kanzler handeln, dann der Bundespräsident. So sieht der Fahrplan für die vorgezogene Neuwahl aus.

  • Nach der Einigung auf den 23. Februar 2025 ist nun Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Zug.
  • Er stellt am 16. Dezember im Bundestag den Antrag, ihm das Vertrauen auszusprechen – in der Erwartung, dass das Gegenteil passiert.
  • Der Bundestag entscheidet 48 Stunden später über diesen Antrag.
  • Der Kanzler schlägt nach Artikel 68 Grundgesetz Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier vor, den Bundestag aufzulösen.

Vorgezogene Bundestagswahl: So sieht der Zeitplan aus

  • Steinmeier hat daraufhin 21 Tage Zeit, den Bundestag aufzulösen. Er ist aber nicht verpflichtet, dies zu tun.

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  • Wenn der Bundespräsident den Bundestag auflöst, setzt er zugleich den Termin für die Neuwahl an. Diese muss nach Artikel 39 Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestags stattfinden.
  • Üblicherweise folgt der Bundespräsident der Empfehlung der Bundesregierung für den Wahltermin. (dpa/mp)

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