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Marco Buschmann und Karl Lauterbach
  • Früher Ghetto-Faust, heute Corona-Gruß: Marco Buschmann (FDP) und Karl Lauterbach (SPD) haben einen Plan für den Corona-Winter.
  • Foto: picture alliance/dpa | Wolfgang Kumm

Corona-Regeln: Das gilt für den Herbst

Züge, Flugzeuge, Krankenhäuser: Die Bundesländer sollen im Herbst wieder strengere Corona-Beschränkungen erlassen können. Der jetzt vorgelegte Gesetzesentwurf muss noch durch den Bundestag.

Die Bundesregierung will die Länder für den Herbst wieder mit größeren Befugnissen im Kampf gegen die Corona-Pandemie ausstatten. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Bevor die Vorschläge umgesetzt werden, müssen noch der Bundestag und Bundesrat den Anpassungen am Infektionsschutzgesetz zustimmen.

Kabinett präsentiert Corona-Plan für den Winter

Der Entwurf der Minister sieht vor, dass ab dem 1. Oktober und befristet bis zum 23. April 2023 bundesweit das Tragen einer FFP2-Maske in Fernverkehrszügen und Flugzeugen Pflicht ist. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. Für Kliniken und Pflegeheime soll bundesweit eine Masken- und Testpflicht gelten.

Die Länder sollen abgestuft nach Infektionslage auch weitere Vorgaben anordnen können. Dazu zählen Maskenpflichten in Bussen und Bahnen im Nahverkehr sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigt. Erlaubt werden können zudem Ausnahmen von der Maskenpflicht mit Nachweisen als vollständig geimpft und genesen.

„Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen“, sagt Lauterbach. Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Corona-Politik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden.

Pflegeheime sollen Corona-Beauftragte benennen

Neu vorgesehen sind Sonderzahlungen von 1000 Euro pro Monat dafür, dass Pflegeheime künftig Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Infizierte kümmern. Die Einrichtungen sollen für den Aufwand 250 Euro pro Monat bekommen – für Beschäftigte, die die Aufgaben allein oder im Team übernehmen, soll es insgesamt 750 Euro geben.

Zudem hat das Kabinett Regelungen für den Fall beschlossen, dass die Intensivbetten in Krankenhäusern knapp werden. Die Bundesregierung will ausschließen, dass Menschen mit Behinderung oder Hochbetagte in der Pandemie benachteiligt werden. Sind nicht ausreichend Intensivbetten verfügbar, soll die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patienten als maßgebliches Kriterium gelten, ob er ein Bett bekommt oder nicht. Weitere Erkrankungen dürfen eingeschränkt bei der Beurteilung der Überlebenswahrscheinlichkeit berücksichtigt werden – Kriterien wie Alter, Behinderung und Grad der Gebrechlichkeit dagegen nicht. Zuteilungsentscheidungen müssen nach dem Gesetzentwurf mit dem Mehraugenprinzip getroffen werden.

„Wer ein Intensivbett benötigt, muss es bekommen – auch in der Pandemie“, sagt Lauterbach. Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung sollten gar nicht erst entstehen. Gleichzeitig werde so klargestellt, „dass Menschen mit Behinderungen oder Hochaltrige auch in Zeiten knapper Kapazitäten nicht benachteiligt werden dürfen“.

Buschmann und Lauterbach verteidigen Corona-Regeln

„Wir müssen uns vorbereiten auf eine Lage, wie sie mutmaßlich im Herbst/Winter eintreten kann“, sagte Buschmann am Mittwoch nach der Verabschiedung der Pläne im Kabinett. Es handele sich um „ein gutes, moderates und maßvolles Konzept“. Lauterbach ergänzte, es werde so „ein breites Instrumentarium“ zur Verfügung stehen.

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Viele hätten das Gefühl: „Kann dieser ganze Mist nicht einfach vorbei sein“, so Buschmann. Doch er stellt klar: „Das Virus ist eben nicht weg.“ Im Grunde ordne der Bund nur höhere Standards in Heimen an. „Alles andere, was wir vorsehen, sind ja reine Rechtsgrundlagen, also Optionen, die die Länder ziehen können, aber nicht müssen.“ Die Länder könnten immer auch weniger machen, so die Minister. Einen weiteren Lockdown oder Schulschließungen werde es jedoch nicht geben.

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