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  • Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD)
  • Foto: dpa

Corona-Pandemie: Lockdown verlängert und verschärft – das gilt jetzt

Berlin –

Es war bereits absehbar: Bund und Länder haben sich angesichts der unverändert hohen Coronazahlen auf eine Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar verständigt. Doch nicht alle Maßnahmen bleiben gleich, manche werden massiv verschärft. Ein Überblick.

Was wurde beschlossen?

Kanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben sich darauf geeinigt, dass alle bereits bestehenden Corona-Maßnahmen bis zum 31. Januar verlängert werden. Geschäfte und Gastronomie bleiben geschlossen, Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin und werden verschärft, außerdem wird ein Bewegungsradius für stark betroffene Landkreise wird eingeführt. Die Botschaft ist klar: Mindestens in den nächsten drei Wochen sollen alle Bürger ihre Kontakte auf ein absolutes Minimum reduzieren. Merkel: „Die Maßnahmen, die wir beschlossen haben sind einschneidend. (…) Sie sind härter.“ Aber sie seien notwendig. Am 25. Januar kommen Merkel und die Länderchefs wieder zusammen, um zu beraten, wie es weitergeht.

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Welche Kontaktbeschränkungen gibt es?

Die bisherigen Kontaktbeschränkungen werden noch einmal verschärft. Nun gilt: Man darf sich – über den eigenen Haushalt hinaus – nur noch mit einer weiteren Person treffen.

Wie wird die Bewegungsfreiheit beschränkt?

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass in Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt werden soll – sofern kein triftiger Grund vorliegt, der dagegen spricht. Das gelte für Städte und Landkreise mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. In Deutschland gibt es einen eingeschränkten Bewegungsradius bisher nur in Sachsen. Hier dürfen sich die Bürger bereits jetzt nur maximal 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen, etwa um Sport zu treiben oder zum Einkaufen zu gehen. Merkel dazu: „Tagestouristische Ausflüge stellen keinen triftigen Grund dar.“ Zu den drastischen Einschränkungen der Kontakte und Mobilität sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), das seien „keine Drangsalierung oder Überzogenheit“ – es ginge schlicht nicht anders, „auch wenn es nervt.“

Welche Schutzmaßnahmen soll es für Alten- und Pflegeheime geben?

Für Alten- und Pflegeheime sollen nun bundesweit besondere Schutzmaßnahmen eingeführt werden. Denn die bisher geltenden Maßnahmen konnten nicht verhindern, dass es zu zahlreichen Corona-Ausbrüchen in Heimen kam – trotz Hygienekonzepten und Schutzausrüstung. Bis die zweifache Impfung der Betroffenen abgeschlossen ist, setzen die Politiker besonders auf Schnelltests. Wer ein Alten- oder Pflegeheim betritt, muss zuvor einen solchen Test machen. Für das Personal in den Einrichtungen gilt eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche – zumindest in Regionen mit erhöhter Inzidenz. In Hamburg gilt das bereits.

Was wurde für Schulen und Kitas beschlossen?

Die Regelungen für Schulen und Kitas sollen ebenfalls bis Ende Januar verlängert werden. Es bleibt also vorerst bei ausgesetzter Präsenzpflicht, Distanzunterricht und Kitas im Notbetrieb – wobei die Bundesländer hier die genauen Regelungen selbst treffen. In Hamburg waren die Kitas zuletzt regulär geöffnet. Für Abschlussklassen soll es nach wie vor Sonderregelungen geben. Die Kultusminister haben jedoch einen Stufenplan ausgearbeitet. Dieser soll in Kraft treten, sobald sich eine deutliche Verbesserung des Infektionsgeschehens in den einzelnen Ländern abzeichnet. Zunächst soll den Jahrgängen eins bis sechs eine Rückkehr zum Präsenzunterricht ab Anfang Februar ermöglicht werden. In einem weiteren Schritt soll dann ein Wechselmodell (Hybridunterricht) für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe sieben greifen.

Was wurde mit Blick auf Impfungen beschlossen?

Ein wichtiges Thema der Bund-Länder-Runde waren ebenfalls die Corona-Impfungen. Die sind bisher nur bestimmten Gruppen zugänglich – etwa sehr alten Menschen. Strittig ist nach wie vor die Frage, wer die Verantwortung für den schleppenden Start der Covid-19-Impfungen in Deutschland trägt und wie mehr Tempo gemacht werden kann. Angesichts der Knappheit bei den Corona-Impfstoffen forciert die Bundesregierung nun eine Produktion größerer Mengen. Merkel sagte, im zweiten Quartal dieses Jahres werde es „nach menschlichem Ermessen“ deutlich mehr Impfdosen geben. So wollen der Bund und das Land Hessen den Hersteller Biontech dabei unterstützen, noch im Februar in einem neuen Werk in Marburg die Produktion zu starten, wie es in dem Beschluss von Bund und Ländern zur Corona-Lage heißt. Die Produktion an dem zusätzlichen Standort könnte die verfügbaren Mengen deutlich steigern. Auf konkrete, verbindliche Ankündigungen, wann spätestens mit flächendeckenden Covid-19-Impfungen zu rechnen ist, verzichtete die Runde jedoch.

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Wann und wie setzt Hamburg die Beschlüsse um?

Der Hamburger Senat kommt wahrscheinlich heute zusammen, um die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz in einer Allgemeinverfügung zu beschließen beziehungsweise zu verlängern. Mit Ausnahme der strikteren Kontaktbeschränkungen und einer möglichen Einschränkung des Bewegungsradius gilt das, was gestern beschlossen wurde, in Hamburg ohnehin. Ab wann die strikteren Kontaktregeln gelten, wird man erst nach der Senatssitzung wissen. Bürgermeister Tschentscher (SPD) betonte aber gestern Abend bereits: „Es gibt keine Grundlage für Lockerungen. Im Gegenteil, wir müssen einige zusätzliche Maßnahmen ergreifen.“ Von einer Einschränkung des Bewegungsradius’ beim Überschreiten des Sieben-Tage-Inzidenzwerts von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist Hamburg aktuell nicht betroffen. In der Vergangenheit lag Hamburg auch kein einziges Mal über einer Inzidenz von 200 – Tschentscher (SPD) sagte gestern Abend, er hoffe, dass das auch so bleibe: „Wir müssen jetzt ganz besonders vorsichtig sein“.Wenn es hart auf hart kommt, gilt für Hamburger jedoch die vom RKI ermittelte Inzidenzzahl und nicht die, die die Stadt selbst ermittelt und höher ist. Sollte auch in Hamburg der Bewegungsradius eingeschränkt werden, gilt als Ausgangspunkt die Stadt. Heißt: Man dürfte immer noch von Harburg nach Langenhorn fahren.

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