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Lesbische Mütter
  • Dass lesbische Paare beide rechtlich als Mutter anerkannt werden, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) durchsetzen.
  • Foto: picture alliance/dpa | Guillermo Nova

Buschmann will rechtliche Gleichstellung lesbischer Mütter schaffen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will es vielen lesbischen Paaren ermöglichen, dass beide Frauen ab der Geburt eines Kindes rechtlich als Mütter anerkannt werden. Ein Gesetzentwurf könne schon dieses Jahr stehen, zu komplizierten Fällen gebe es aber noch Diskussionsbedarf.

 „Wir wollen Regeln schaffen, damit Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Elternteilen haben – und niemand sich als Elternteil zweiter Klasse fühlen muss“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Samstag. Er sei „zuversichtlich“, dass es noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf geben werde.

Bundesjustizminister setzt auf rechtliche Gleichstellung lesbischer Mütter

Zunächst solle „für die unkompliziert gelagerten Fälle“ ein zeitgemäßer Rechtsrahmen geschaffen werden. Dies gelte zum Beispiel für Geburten nach einer registrierten Samenspende. „In diesem Fall ist völlig klar: Der Samenspender möchte nicht an der Erziehung teilhaben“, sagte Buschmann. Dann sei eine Gleichstellung von biologischer Mutter und der Partnerin naheliegend. „Da ist es eine gute Sache, wenn beide Elternteile durch das Recht anerkannt werden. Ich kann das Revolutionäre darin gar nicht erkennen“, sagt er der Funke-Mediengruppe weiter.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht einen Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr für realistisch. picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Marco Buschmann
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hält einen Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr für realistisch.

Für andere Situationen, in denen lesbische Paare Kinder bekommen, gebe es allerdings noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung, räumte Buschmann ein. „Nicht alle Fälle lassen sich über einen Kamm scheren.“ Bei einem lesbischen Elternpaar kann die Partnerin, die das Kind nicht selbst zur Welt gebracht hat, bislang über ein Adoptionsverfahren erziehungsberechtigt werden.

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Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP Reformen im Familienrecht vereinbart: „Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.“ So sollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglicht werden. Die Ehe solle zudem nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein. Auch außerhalb der Ehe soll eine Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein. (dpa/mp)

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