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Das gegenderte Wort Mitarbeiter*innen ist zu sehen und gelb markiert. (Symbolbild)
  • Gendern? Bitte bloß nicht! Baden-Württembergs grün-schwarze Regierung plant in Verbot in Behörden. (Symbolbild)
  • Foto: dpa | Sebastian Gollnow

Bundesland plant Gender-Verbot – „Regelungsdefizit“

Kein Gendersternchen oder Binnen-I in der Sprache der Landesbehörden – dieses Verbot soll nun in Baden-Württemberg umgesetzt werden. Auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es bereits ähnliche Verbote. Andere Bundesländer wollen nachziehen. In Hamburg steckte eine entsprechende Initiative dagegen eine Niederlage ein.

Gendern mit Sonderzeichen soll in der Sprache der Landesbehörden in Baden-Württemberg verboten werden. Man werde in einer Verwaltungsvorschrift festhalten, dass Sonderzeichen wie Binnen-I und Gendersternchen in der Verwaltungssprache künftig nicht mehr zulässig seien, verkündete Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart. Das würde dann etwa gelten für Schriftverkehr von Ministerien oder Regierungspräsidien. Man würde damit bestehende „Regelungsdefizite“ heilen.

Auch Hessen und Bayern planen Gender-Verbote

In Hessen ist ein Verbot von Gender-Sonderzeichen an Schulen und in Universitäten geplant, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will das Gendern in Schulen und Behörden des Freistaats verbieten. In anderen Bundesländern wie Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es bereits ähnliche Verbote.

In Hamburg hat die Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung” dagegen jüngst eine Niederlage eingesteckt. Im Gleichstellungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zeichnete sich Mitte November keine Mehrheit ab. Abgeordnete von SPD, Grünen und Linke brachten ihre Ablehnung zum Ausdruck – positiver äußerten sich dagegen CDU und AfD.

Das Innenministerium in Stuttgart hatte einen Antrag für ein Volksbegehren gegen eine Genderpflicht an Schulen und Behörden abgelehnt – aus formalen Gründen. Die Initiatoren hatten Tausende Unterschriften gesammelt und eingereicht. In dem Gesetzentwurf heißt es, dass die Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze verzichten sollten.

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Der Rat für Rechtschreibung hat die Auffassung, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden solle. In der vergangenen Sitzung im Sommer hatte das Expertengremium aber Genderzeichen nicht als Kernbestand der deutschen Rechtschreibung eingestuft. (dpa/mp)

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