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Demo Letzte Generation Bundestag Klimaaktivisten
  • Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ sitzen bei einer Blockade auf einer Straße.
  • Foto: picture alliance/dpa | René Priebe

Union für Haft! Bundestag diskutiert hitzig über höhere Strafen für Klimaaktivisten

Höhere Geldstrafen oder gar Haft für Klimaaktivisten? Seit Tagen tobt die öffentliche Debatte um eine mögliche Strafverschärfung für Protest-Aktionen, unter anderem der „Letzten Generation“. Am Donnerstag diskutierte auch der Bundestag über das Thema.

„Klimaschutz ist wichtig, aber er rechtfertigt keine Straftaten““, sagte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Andrea Lindholz. Sie ist sicher: Mit Geldstrafen werde man „diese zunehmende Radikalisierung in diesem Bereich nicht aufhalten“ können. Die Union forderte in einem Antrag demnach Freiheitsstrafen für bestimmte Formen des Klima-Protests.

Aktivisten, die etwa Straßen blockierten oder die Durchfahrt von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten behinderten, sollen dem Antrag zufolge künftig mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Auch für die Beschädigung oder Zerstörung von Kulturgütern fordert die Union demnach eine Mindestfreiheitsstrafe anstelle von Geldstrafen.

Debatte im Bundestag über härtere Strafen für Klimaaktivisten

Ganz anders sieht das die SPD – und kritisierte den Antrag der Union: „Eine echte Stärkung unserer Strafverfolgungsbehörden und Gerichte erreichen wir nicht durch Strafverschärfung“, sagte Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Es sei bereits lange wissenschaftlich belegt, dass härtere Strafen nicht abschreckten.

Auch die Grünen lehnten den Antrag ab. „Sie haben ja geradezu nach einer Gelegenheit gesucht, von Ihrem eigenen Scheitern in der Klimapolitik ablenken zu können, indem Sie jetzt nicht nur die ,Letzte Generation‘, sondern gleich die gesamte Klimaschutzbewegung diffamieren“, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic. Der Grünen-Politiker Lukas Benner bezeichnete die von der Union geforderten Strafverschärfungen als „unverhältnismäßig“.

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Hintergrund der Debatte ist der Tod einer Berliner Radfahrerin, die in der vergangenen Woche von einem Lkw in Berlin erfasst und überrollt wurde. Laut Berliner Feuerwehr kam ein Spezialfahrzeug, das die Verletzte hätte befreien sollen, in einem Stau an der Unfallstelle nicht vorbei. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete jedoch unter Berufung auf einen Einsatz-Vermerk, dass es nach Einschätzung der Notärztin keine Auswirkungen auf die Rettung der verletzten Frau hatte, dass der Wagen nicht zur Verfügung stand. (alp/dpa)

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