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  • Will Kanzlerin werden: Annalena Baerbock (Grüne)
  • Foto: picture alliance/dpa

„Versehentlich“ nicht gemeldet: Wirbel um Baerbocks Nebeneinkünfte

Berlin –

Hat Grünen-Kanzleraspirantin Annalena Baerbock Nebeneinkünfte unterschlagen? Das suggerierte zumindest ein Medienbericht. Was ist da dran?

Tatsache ist: Die 40-Jährige bekam in den vergangenen Jahren – genau wie Kolleg:innen – von ihrer Partei Sonderzahlungen, etwa zu Weihnachten oder als Wahlkampf-Belohnung. Baerbock habe „im März 2021 entsprechende Sonderzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 eigenständig nachträglich der Bundestagsverwaltung gemeldet“, sagte am Mittwoch eine Parteisprecherin.

Das sei erfolgt, nachdem Baerbock und der Bundesgeschäftsstelle „aufgefallen war, dass dies versehentlich noch nicht erfolgt war“. Die Politikerin sei aber „nicht durch die Verwaltung des Bundestages dazu aufgefordert“ worden.

Baerbocks Nachzahlung dürfte bei maximal 37.000 Euro liegen

Bundestagsabgeordnete müssen Zahlungen aus entgeltlichen Tätigkeiten nicht im Detail öffentlich machen. Stattdessen werden auf ihren Bundestagsseiten Einkommensstufen genannt. In Baerbocks Fall ergeben sich daraus Sonderzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 von maximal 37.000 Euro. 

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Grünen-Vorsitzende, die wie Baerbock auch Mitglieder des Bundestags sind, bekommen nach Angaben der Sprecherin für den Parteiposten kein monatliches Gehalt. Baerbock steht zusammen mit Robert Habeck seit Januar 2018 an der Spitze der Grünen. Habeck sitzt jedoch nicht im Bundestag. (mik/dpa)

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