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Der „Drachenlord“ vor Gericht.
  • Der „Drachenlord“ vor Gericht.
  • Foto: picture alliance / dpa | Daniel Karmann

YouTuber muss in den Knast: Der große Hass auf den „Drachenlord“

Es geht um Hass, Pöbeleien und einen Angriff mit der Taschenlampe: Der Streit zwischen dem Youtuber „Drachenlord“ und seinen Gegnern hält die Polizei seit Jahren auf Trab. Die Justiz hat davon nun genug und schickt ihn in Haft.

Der Angeklagte ist groß, übergewichtig und hat eine Vorliebe für T-Shirts von Metal-Bands: Dem YouTuber „Drachenlord“ folgen mehr als 150.000 Menschen. Viele davon aber nicht, weil sie ihn besonders toll finden. Sie sind sogenannte Hater, also das Gegenteil von Fans. Und der Hass entlädt sich nicht nur on-, sondern auch offline.

Seit Jahren streiten sich der „Drachenlord“ und seine Hater, ständig tauchen sie auch vor dem Haus des Videobloggers im mittelfränkischen Altschauerberg auf.

Seine Hater beschimpfen den „Drachenlord“

In seinen Videos über sich und sein Leben gibt er oft extreme Ansichten von sich. Seine Hater beschimpfen ihn dafür, machen sich über sein Aussehen, sein Gewicht und seinen Dialekt lustig.

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Und das brachte den 32-Jährigen zum Ausrasten. Er musste wegen gefährlicher Körperverletzung in Nürnberg vor Gericht.

Die gesteht er dann auch ein: Es treffe zu, dass er einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und an der Stirn verletzt habe, sagt er am Donnerstag. Einen anderen habe er in den Schwitzkasten genommen und geschlagen. Auch Polizisten habe er beleidigt.

„Das ist ein absolut herausragendes Beispiel von Hass im Netz“

Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen? Los ging es 2014, als der Blogger seine Adresse in einem Video nannte und seine Gegner aufforderte, zu ihm zu kommen. Seitdem ist die 40-Einwohner-Gemeinde Altschauerberg alles andere als beschaulich: Mehrmals täglich muss die Polizei wegen Ruhestörung oder Hausfriedensbruch anrücken.

Teilnehmer einer Hass-Demo gegen den „Drachenlord“. picture alliance/dpa/NEWS5 | David Oßwald
Teilnehmer einer Hass-Demo gegen den „Drachenlord“.
Teilnehmer einer Hass-Demo gegen den „Drachenlord“.

„Das ist ein absolut herausragendes Beispiel von Hass im Netz, weil dieser auch offline weitergeht“, so der  Medienwissenschaftler Christian Gürtler. Normalerweise hielten Influencer ihre privaten Adressen geheim – und sollten diese doch bekannt werden, zögen sie meist um.

Der „Drachenlord“ wurde schon einmal verurteilt

Einer der „Drachenlord“-Hater, der im Gerichtssaal sitzt, findet: „Er fordert den Hass heraus.“ Er sei respektlos, rede mit den Leuten von oben herab. Sein zweifelhafter Ruhm scheint bisher immerhin ziemlich profitabel gewesen zu sein: Als Berufsbezeichnung gibt er vor Gericht YouTuber oder Influencer an.


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Es ist das zweite Mal, dass der schlecht gelaunte Koloss wegen Körperverletzung vor Gericht steht, 2019 wurde er zu sieben Monaten verurteilt – auf Bewährung. Einige der nun angeklagten Taten beging er noch während der Bewährungszeit.

Deshalb gibt es für den YouTuber nun keine Gnade: Weil er in mehreren Fällen nach gegenseitigen Beschimpfungen handgreiflich wurde, muss der 32-Jährige unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von zwei Jahren verbüßen. „Dieses Verfahren ist ein trauriges Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben“, sagt die Richterin am Donnerstag bei der Urteilsverkündung in Nürnberg. Der Angeklagte sei Täter und Opfer zugleich. (miri/dpa)

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