Angeblich Terroranschlag geplant – wurde Syrer absichtlich falsch beschuldigt?
Mit Macheten Bundeswehrsoldaten töten: Wegen dieses angeblichen Vorhabens saß ein Syrer im Gefängnis. Nun ist er wieder auf freiem Fuß – und die Ermittler nehmen den Hinweisgeber ins Visier.
Mit zwei Macheten in der Innenstadt von Hof in Oberfranken möglichst viele Bundeswehrsoldaten während deren Mittagspause töten – so beschreibt ein Hinweisgeber den Sicherheitsbehörden die Pläne eines 27 Jahre alten Syrers aus seinem Umfeld. Dazu präsentiert er einen Rucksack mit einer Machete, die dem Mann gehören soll.
Falsche Beschuldigung könne nicht ausgeschlossen werden
Die Ermittler handeln schnell: Mitte September wird der 27-Jährige in Oberfranken festgenommen. Wegen des Terrorverdachts landet er in Untersuchungshaft. Wenige Monate später ist klar: Der Syrer darf wieder auf freien Fuß, die Ermittlungen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat werden eingestellt. Stattdessen geht die Generalstaatsanwaltschaft München nun einem anderen Verdacht nach: Hat der Hinweisgeber den 27-Jährigen absichtlich falsch als Terrorverdächtigen beschuldigt?
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Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen den Mann sei inzwischen eingeleitet worden, so ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Die Ermittler können demnach nicht ausschließen, dass es sich um eine falsche Beschuldigung im Zuge eines Streits um mögliche Drogengeschäfte handle. Dem Verdacht auf Handel mit Betäubungsmittel gehe unterdessen die Staatsanwaltschaft Hof nach.
Nach der Festnahme Mitte September war die Aufregung wegen der möglichen Anschlagspläne – wenige Tage nach dem mutmaßlichen Terroranschlag auf das israelische Generalkonsulat in München – groß gewesen. Oberbürgermeisterin Eva Döhla (SPD) sagte, etwas Vergleichbares habe es in der Stadt bisher „noch nie“ gegeben, die Ermittler hätten offenbar ein schlimmes Verbrechen verhindert.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, die Festnahme zeige, die Ermittlungsbehörden handelten „bei Verdacht sofort, denn der Schutz unserer Bevölkerung steht an oberster Stelle“.
Keine Beweise für radikal-islamische Ideologie
Der vom Hinweisgeber geäußerte Anschlagsverdacht habe sich während der Ermittlungen aber nicht erhärtet, teilte die Generalstaatsanwaltschaft München mit. Auch dass der 27-jährige Syrer, wie nach der Festnahme zunächst vermutet, Anhänger einer radikal-islamischen Ideologie sein könnte, ließ sich nicht mit Beweisen untermauern. Am 7. November wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft betonte nach der Aufhebung des Haftbefehls, die Festnahme des Mannes sei nach dem Hinweis auf dessen Umfeld dennoch gerechtfertigt gewesen. „Diese Aussage war zunächst per se schlüssig“, sagte der Sprecher. Untermauert worden sei die Beschuldigung durch den Rucksack und die Machete. Ein dringender Tatverdacht sei gegeben gewesen. Dem ehemals Terrorverdächtigen stehe nach der Untersuchungshaft nun eine Entschädigung zu.
Vorherige Haftstrafe des Beschuldigten
Der Syrer war nach Angaben der Ermittler vor zehn Jahren nach Deutschland eingereist. Er genießt demnach sogenannten subsidiären Schutz. Dieser eingeschränkte Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden – etwa durch Bürgerkrieg – drohen.
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Eine Abschiebung war den Angaben zufolge nicht geplant, obwohl der 27-Jährige in Österreich wegen Schleusung zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Nach einigen Monaten im Gefängnis war er Ende April 2019 wieder entlassen worden. (dpa/mp)