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Giolden Retriever
  • Nach wie vor der liebste Rassehund der Hamburger: der Golden Retriever
  • Foto: Imago

Wer kriegt den Hund nach der Trennung? Gericht fällt Urteil

Und wer nimmt Bello? Vor dieser Frage standen schon viele Ex-Paare, nachdem sie sich getrennt haben. Wie nun ein Gericht im rheinland-pfälzischen Frankenthal entschied, kann nach der Trennung eines Paares auch für den gemeinsamen Hund eine Art Umgangsrecht gelten.

Im vorliegenden Fall hatten sich ein Mann aus dem Landkreis Bad Dürkheim und sein ehemaliger Lebensgefährte während ihrer Beziehung einen Labradorrüden angeschafft. Nach der Trennung blieb der Hund bei einem der beiden Expartner.

Der andere wollte sich auch gern um das Tier kümmern und verlangte von seinem früheren Lebensgefährten einen regelmäßigen zweiwöchigen Umgang mit dem Hund. Dies wurde ihm jedoch mit der Begründung verweigert, es sei für den Hund als Rudeltier besser, wenn er ausschließlich bei einer Hauptbezugsperson bliebe. Dies sah die Kammer anders.

Gericht in Frankenthal: Nach Trennung kann Umgangsrecht für Hunde gelten

Auch wenn es sich um ein Tier handle, sei der Fall nach dem Recht des gemeinschaftlichen Eigentums zu entscheiden. Denn der Hund sei während der Partnerschaft gemeinsam angeschafft worden. Beiden früheren Besitzern stehe auch nach dem Ende der Partnerschaft eine Teilhabe am gemeinsamen Eigentum zu.

So verurteilte das Gericht den Expartner, in eine sogenannte Verwaltungs- und Benutzungsregelung für den gemeinsam erworbenen Hund einzuwilligen.

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Die Richter sahen in dem Wechselmodell, bei dem sich die Miteigentümer jeweils zwei Wochen um den Hund kümmern, auch keine Gefährdung des Tierwohls. Das Landgericht bestätigte damit weitgehend eine Entscheidung der Vorinstanz. Das Urteil ist rechtskräftig.(alp/afp)

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