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Warum gerade 800 Quadratmeter?: Neue Corona-Regel für Läden sorgt für Fragezeichen

Köln –

Fieberhaft haben die Deutschen auf die Entscheidung für einen neuen Corona-Krisen-Plan gewartet. Nun gaben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Chefs der Bundesländer dann – wie auch beim letzten Mal nach langem Ringen – die neuen Regeln bekannt.

Bund und Länder hätten sich um einen gemeinsamen Weg bemüht, um die Bürger nicht zu verwirren. Viel Klarheit gibt es allerdings dennoch nicht. Vor allem die 800-Quadratmeter-Grenze bei Verkaufsflächen sorgt für Fragezeichen.

Was genau steckt eigentlich dahinter?

Ladenöffnungen: Warum gerade bei 800 Quadratmetern die Grenze?

Zur Erinnerung: Nach dem Beschluss von Bund und Ländern können Läden mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern ab kommender Woche (20. April 2020) wieder öffnen. Aber warum sind eigentlich 800 Quadratmeter ausschlaggebend?

Wer in den Gesetzbüchern sucht, wird schnell fündig. Die 800-Quadratmeter-Grenze bei der Geschäftsgröße entstammt dem öffentlichen Baurecht und wird als eines von mehreren Kriterien zur Definition von Sonderbauten herangezogen.

Sonderbauten sind demnach Verkaufsstätten, die über mehr als 800 Quadratmeter verfügen. In der sogenannten Musterbauordnung, die von der Bauminister-Konferenz ständig aktualisiert wird und Grundlage der jeweiligen Landesbauordnungen ist, heißt es dazu: „Sonderbauten sind Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, die einen der nachfolgenden Tatbestände erfüllen: (…) 4. Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt mehr als 800 Quadratmetern haben (…).“

Vereinfacht könnte man auch sagen: Es geht um den Unterschied zwischen Einzel- und Großhandel. Aber erklärt das, warum sich eine Hygieneverordnung zur Eindämmung einer weltweiten Pandemie gerade diese Unterscheidung als Grundlage nimmt?

Handelsverband Deutschland übt scharfe Kritik

Wenn es nach dem Handelsverband Deutschland geht, eindeutig nicht. „Die jetzt beschlossenen Vorgaben führen zu Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsunsicherheiten“, sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Es gebe kein Sachargument dafür, kleinere Läden zu öffnen und größere nicht. Abstands- und Hygieneregeln könnten überall eingehalten werden.

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Zudem verlaufe die 800-Quadratmeter-Grenze mitten durch die Innenstädte. Mittelgroße Bekleidungsgeschäfte und Elektronikhändler hätten weiterhin geschlossen, der durchschnittliche Schuhladen und das Haushaltswarengeschäft dürften öffnen.

Reine Willkür also? Möglicherweise ist das nicht ganz von der Hand zu weisen. Doch irgendwo muss eine Grenze gezogen werden. Das Gegenargument der Bundesregierung lautet: Würden am Montag alle Geschäfte wieder öffnen, könnte es wieder zuviel Gedränge im Nahverkehr und in den Fußgängerzonen geben.

Kanzleramtsminister Helge Braun sagte im „ARD-Morgenmagazin“: „Deshalb müssen die großen Geschäfte, die häufig die Publikumsmagneten sind, noch eine Weile geschlossen bleiben.“ (jv/dpa)

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