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Ein SUV in Paris. Die Bewohner der französischen Hauptstadt haben den Dickschiffen den Kampf angesagt.
  • Ein SUV in Paris. Die Bewohner der französischen Hauptstadt haben den Dickschiffen den Kampf angesagt.
  • Foto: dpa

Verdreifachte Parkgebühren für SUV: Stadt sagt Dickschiffen den Kampf an

Kosten-Hammer für SUV-Fahrer: Bei einer Bürgerbefragung in Paris hat sich eine Mehrheit für eine drastische Erhöhung der Parkgebühren für die schweren Stadtgeländewagen ausgesprochen.

Am Sonntag setzte sich damit der Plan der Stadtverwaltung durch, nach dem für SUV und andere schwere Autos eine Stunde Parken im Zentrum 18 Euro statt üblicherweise sechs Euro kosten soll und in den Außenbezirken zwölf Euro statt vier Euro. Für sechs Stunden Parken im Zentrum werden gar 225 Euro statt bislang 75 Euro fällig.

Auf einer Werbetafel informiert die Stadt Paris über die Bürgerbefragung zu erhöhten Parkgebühren für SUV. dpa
Auf einer Werbetafel informiert die Stadt Paris über die Bürgerbefragung zu erhöhten Parkgebühren für SUV.
Auf einer Werbetafel informiert die Stadt Paris über die Bürgerbefragung zu erhöhten Parkgebühren für SUV.

Rund 1,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner der Hauptstadt waren zu der Abstimmung unter dem Motto „Mehr oder weniger SUV in Paris?“ aufgerufen. Nur knapp sechs Prozent davon beteiligten sich nach vorläufigem Endergebnis an der Abstimmung. Rund 54,5 Prozent stimmten für die Erhöhung der Parkgebühren, rund 45,5 Prozent dagegen.

Gebühren-Hammer: Paris verdreifacht Parkgebühren für SUV

Das Argument der Stadt für höhere Gebühren für SUV: Die schweren Karossen sorgten für eine erhöhte Umweltverschmutzung, beanspruchten viel öffentlichen Raum und gefährdeten die Verkehrssicherheit. Mit dem Sondertarif für große Autos sollten die von ihnen verursachten Belästigungen begrenzt werden.

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Den Sondertarif für SUV sollen ausschließlich Besucher bezahlen. Anwohner sollen ebenso ausgenommen werden wie Handwerker und Pflegedienste. Greifen soll der Tarif für Verbrenner- und Hybridmodelle mit einem Gewicht ab 1,6 Tonnen und Elektromodelle ab zwei Tonnen Gewicht. Für private Parkhäuser gilt die Regelung nicht. (dpa/mp)

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