Papst Franziskus im Vatikan

Papst Franziskus spricht das Angelusgebet auf dem Petersplatz. Foto: picture alliance/dpa/AP | Gregorio Borgia

Vatikan überrascht mit neuem Grundgesetz – und öffnet Leitungsstellen für Frauen

Seit Jahren werkelt der Vatikan an seinem neuen Grundgesetz, mit dem Papst Franziskus den Verwaltungsapparat des Heiligen Stuhls reformieren will – nun ist es da und überrascht. Denn darin wird Frauen und Laien erstmals der Zugang zu leitenden Ämtern im Vatikan grundlegend erleichtert.

Am Wochenende erreichte die Mitteilung des Pressesaals des Vatikans die Öffentlichkeit. Die neue Apostolische Konstitution mit dem lateinischen Titel „Praedicate Evangelium“ (Verkündet das Evangelium) werde am 5. Juni dieses Jahres in Kraft treten, hieß es. An diesem Tag werde damit der Reformprozess der Römischen Kurie abgeschlossen. Weiter wollte sich der Vatikan zunächst nicht dazu äußern, er verwies auf eine Pressekonferenz an diesem Montag.

Franziskus setzt damit die alte Verfassung „Pastor Bonus“ (Der gute Hirte) außer Kraft, die Papst Johannes Paul II. 1988 erlassen hatte und die der heute emeritierte Papst Benedikt XVI. im Jahr 2011 änderte. Seit 2013 arbeitete ein Gremium aus mehreren Kardinälen an der Neuordnung der Kurie. Der reformwillige Franziskus, der am Samstag den neunten Jahrestag seiner Amtseinführung beging, setzte das Beratergremium nach seiner Ernennung dafür ein.

Papst Franziskus legt neues Vatikan-Grundgesetz vor

Die neue Verfassung enthält auf mehr als 50 Seiten 250 Paragrafen, die die Dikasterien – also so etwas wie die Ministerien des Heiligen Stuhls – und weitere Verwaltungsteile betreffen. Zunächst legte er fest, dass alle Einrichtungen der Kurie – bis auf das Staatssekretariat – nun Dikasterien seien. Durch die Reform ist es nun jedem getauften Katholiken und jeder getauften Katholikin prinzipiell möglich, die meisten Dikasterien zu leiten. Zuvor war das nur männlichen Klerikern, üblicherweise Kardinälen oder Bischöfen, vorbehalten

Die wohl größte Überraschung des neuen Gesetzes ist, dass dort nun festgeschrieben ist, dass Frauen künftig Einrichtungen leiten können. Franziskus beförderte bereits in den vergangenen Monaten Frauen in höhere Positionen innerhalb der Kurie. Auch der päpstliche Wohltätigkeitsdienst (Almosenamt) wird zum sogenannten Dikasterium für den Dienst der Nächstenliebe aufgewertet. Die Behörde, die sich um Bedürftige kümmert, erhält damit eine wichtigere Stellung.

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Die Verfassung geht in einem Paragrafen auch auf das Thema sexueller Missbrauch ein. Die Päpstliche Kommission zum Schutz Minderjähriger solle etwa Bischöfe und Bischofskonferenzen unterstützen, Strategien zu entwickeln, um Minderjährige vor sexuellem Missbrauch zu schützen, hieß es im Abschnitt zum Dikasterium für Glaubenslehre (vormals Glaubenskongregation). Dem Dikasterium müssen Missbrauchsfälle in der Kirche gemeldet werden. Außerdem soll die Kommission gemäß Kirchen- und Zivilrecht angemessene Antworten im Fall von Missbrauch, etwa durch Kleriker, finden. (dpa)

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