x
x
x
  • Der Hauptangeklagte Stephan Ernst.
  • Foto: dpa/Reuters/Pool

Urteilsverkündung nach Mammut-Prozess: Lübcke-Mörder muss wohl lebenslang in den Knast

Frankfurt/Main –

Jetzt ist es soweit: Nach 45 Verhandlungstagen sind im Prozess um den Mord an Kassels Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU) die Urteile gesprochen worden. Eine zentrale Rolle spielen die Geständnisse des Hauptangeklagten – die das Gericht nur zum Teil für glaubwürdig hält.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Hauptangeklagten im Lübcke-Prozess, Stephan Ernst, zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellten die Richter am Donnerstag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

Urteil für Mord an Lübcke: Lebenslange Haftstrafe

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Ernst in der Nacht zum 2. Juni 2019 den nordhessischen Regierungspräsidenten auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen hat. Der 47-Jährige handelte demnach aus einem rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen Motiv. „Er projizierte Fremdenhass auf Dr. Lübcke.“ Der Politiker hatte 2015 in Ernsts Gegenwart die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte.

Das könnte Sie auch interessieren: „Ich habe geschossen“: Stephan E. gesteht Mord an Walter Lübcke

Freigesprochen wurde Ernst vom Vorwurf, einen irakischen Flüchtling 2016 hinterrücks niedergestochen und schwer verletzt zu haben. „Es gibt zwar Umstände, die auf die Täterschaft hindeuten, aber keine tragfähigen Beweismittel“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel.

Gericht im Lübcke-Prozess: „erhebliche Zweifel“ an Aussagen des Angeklagten

Der ursprünglich wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke angeklagte Markus H. wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Das OLG verurteilte H. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Lübcke-Prozess: Staatsanwälte

Die Staatsanwälte kommen beim Lübcke-Prozess in den Gerichtssaal. 

Foto:

dpa/Reuters/Pool

Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden – jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten H., der mit am Tatort gewesen sei. Doch an dieser Version habe man angesichts von Widersprüchen und situativ angepassten Aussagen „erhebliche Zweifel“, erklärte das Gericht. Ernsts Schilderungen seien nur im Bezug auf den eigenen Tatanteil glaubwürdig.

Stephan Ernst: Hilft er jetzt bei einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme?

Die Geständnisse wirkten sich trotz der Widersprüche laut Sagebiel zugunsten von Ernst aus. Zwar habe das Gericht keinen Spielraum bei der Verurteilung zu lebenslanger Haft und der Festellung der besonderen Schwere der Schuld gehabt. Aber Ernst habe nun die Möglichkeit, mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme zusammenzuarbeiten, Einfluss auf die mindestens zu verbüßende Strafe zu nehmen und Sicherheitsverwahrung zu vermeiden.

Das könnte Sie auch interessieren: Rechtsextremismus in Hamburg: Hier kann man ab jetzt Hinweise aus dem Umfeld melden

Nebenkläger in dem einschließlich der Urteilsverkündung 45 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes – seine Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt. (dpa)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp