Vaporetto in Venedig

Ein Vaporetto – ein öffentliches Wassertaxi – fährt unter der Rialtobrücke in Venedig hindurch (Archivbild). Foto: IMAGO/Harald Dostal

Tod in Venedig: Millionen-Entschädigung für deutsche Familie

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Bei einer Gondelfahrt in Venedig kommt 2013 ein Urlauber aus Baden-Württemberg ums Leben. Jetzt hat ein Berufungsgericht entschieden, dass die Familie vier Millionen Euro bekommen soll.

Dies entschied ein Berufungsgericht in der italienischen Lagunenstadt, wie unter anderem die Nachrichtenagentur Ansa und die Lokalzeitung „Il Gazzettino“ berichten. In erster Instanz war die Familie noch leer ausgegangen. Dieses Urteil wurde nun laut den Berichten aufgehoben.

Verkehrsbetriebe sollen mehr als die Hälfte zahlen

Der 50 Jahre alte Mann aus Baden-Württemberg hatte im August 2013 mit seiner Frau und drei Kindern im Alter zwischen damals vier und zehn Jahren Urlaub gemacht. Die Familie unternahm auch eine Gondelfahrt auf dem Canal Grande. Dabei stieß die Gondel in der Nähe der berühmten Rialtobrücke mit einem der Vaporetto-Schiffe zusammen, die in Venedig als öffentliche Transportmittel in den Kanälen unterwegs sind.


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Der Mann, ein Jura-Professor und Richter, fiel ins Wasser und wurde zwischen Pier und Schiff so unglücklich eingequetscht, dass er an seinen Verletzungen starb. Eine Tochter wurde ebenfalls verletzt. Der Gondoliere gab damals an, die Kontrolle über das Boot verloren zu haben, weil er anderen Booten und Gondeln an der Brücke ausweichen wollte.

Das Berufungsgericht verurteilte den Berichten zufolge nun die städtischen Verkehrsbetriebe, die für den Betrieb der Schiffe auf den Kanälen zuständig sind, zu 2,2 Millionen Euro Entschädigung. Die anderen 1,8 Millionen sollen zwei Bootsfahrer zahlen. In erster Instanz hatte ein Gericht 2018 die Entschädigungsforderung noch verworfen. Dem Zivilprozess um die Entschädigung waren bereits Strafverfahren vorausgegangen.

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Im Juni 2015 wurden drei Vaporetto-Fahrer und der Fahrer eines Wassertaxis wegen grob fahrlässigen Verhaltens bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie sich gegenseitig behindert und damit den Unfall verursacht hätten. In einem späteren Verfahren wurde auch ein Gondoliere verurteilt. (dpa/mp)

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