x
x
x
Demonstration
  • Im Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen kam es immer wieder zu Angriffen auf Journalisten (Symbolbild).
  • Foto: dpa

Bericht: Straftaten gegen Journalisten erreichen neuen Höchststand

Im vergangenen Jahr sind so viele Straftaten gegen Journalisten und Medienschaffende begangen worden, wie noch nie seit Beginn der Erfassung im Jahr 2016. Insgesamt wurden im Kriminalpolizeilichen Meldedienst 320 Fälle registriert, wie aus einer Regierungsantwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht.

Die Zahl der Vorfälle hat sich damit innerhalb von vier Jahren mehr als verdreifacht, wie die „Welt” berichtet. Demnach beinhalten die 320 Straftaten unter anderem 46 Gewaltdelikte, 41 Nötigungs- und Bedrohungsdelikte, 31 Sachbeschädigungen sowie 27 Volksverhetzungen. Der Rest sind Verstöße gegen das Versammlungsverbot und verschiedene andere Straftaten.

Straftaten gegen Journalisten: So viele wie nie zuvor

Die mit Abstand meisten Taten wurden in Sachsen (69) und Berlin (66) begangen, eine größere Zahl auch in Bayern (40). Das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen rangierte hingegen weiter hinten (20).

Die Linksfraktion ließ sich die Zahlen auch nach Straftaten in Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen aufschlüsseln. Demnach gab es im vergangenen Jahr hierbei 64 Straftaten gegen Journalisten und Medienschaffende, davon 15 Gewaltdelikte. Auch bei dieser Aufschlüsselung dominierte Sachsen (34), wohingegen alle anderen Länder einschließlich Berlins und Bayerns einstellig blieben.

Das könnte Sie auch interessieren: Gewalt und Pöbeleien: Pressefreiheit in Gefahr – was „Querdenker“ damit zu tun haben

Die medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Petra Sitte, sagte der „Welt”: „Selbst wenn die Anlässe für solche Proteste wegfallen, wird die Radikalisierung und pressefeindliche Haltung bestimmter Gruppen ein anhaltendes Problem sein.” Sie forderte „eine übergreifende Bund-Länder-Strategie zum Schutz der Pressefreiheit, kontinuierliche Lagebilder und einen besseren gesetzlichen Schutz für Medienschaffende im Melderecht”.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp