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(Symbolfoto) Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer

„XXL-Beamtenverhältnisse“: Steuerzahlerbund will Verbeamtung begrenzen

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Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst brauchen den Beamtenstatus? Der Steuerzahlerbund will die Zahl der Verbeamtungen drücken und verweist auf die hohen Kosten.

Der Bund der Steuerzahler will angesichts hoher Kosten, dass zukünftig weniger Menschen verbeamtet werden. „Die öffentlichen Haushalte werden durch die XXL-Beamtenverhältnisse enorm belastet“, sagte der Präsident der Lobbyorganisation der „Rheinischen Post“. „Deshalb sollte der Beamtenstatus auf den Prüfstand gestellt und in seinem Umfang samt seiner Privilegien kritisch hinterfragt werden. Diese können keinem Beschäftigten in der freien Wirtschaft mehr erklärt werden, weil die finanzielle Schere immer weiter auseinandergeht.“

Auch Linnemann fordert weniger Verbeamtungen

Holznagel forderte, die Zahl neuer Verbeamtungen auf ein Minimum und ausschließlich auf die hoheitlichen Kernbereiche zu beschränken – bei der Polizei, in der Finanzverwaltung und in der Justiz. 


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Zuletzt hatte auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann angesichts hoher finanzieller Lasten durch Beamtenpensionen eine Verringerung der Zahl der Verbeamtungen gefordert. „Ich möchte nur eins: Dass wir nur noch dort verbeamten, wo es wirklich hoheitliche Aufgaben gibt, bei Polizisten, bei Richtern, bei Staatsanwälten, bei Finanzbeamten, bei Zollbeamten – aber dann ist irgendwann gut“, sagte er beim Tag des Handwerks in Paderborn. Darüber hatte die „Bild“ berichtet. In Ministerien müsse „nicht jeder verbeamtet werden, übrigens auch nicht in den Verwaltungen“, sagte Linnemann. 

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Etwa 5,3 Millionen Menschen arbeiten im öffentlichen Dienst. Rund ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind laut Bundesinnenministerium Beamtinnen und Beamte. Diese zahlen nicht wie andere Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern bekommen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst eine Pension, die ganz vom Staat finanziert wird. (dpa/mp)

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