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Angeklagter vor Gericht
  • Einer der Angeklagten vor Gericht. Nach dem Urteil musste er nicht direkt in Haft.
  • Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Alle auf freiem Fuß! Ist das Juwelenraub-Urteil zu mild? Das sagt ein Staatsanwalt

Dreieinhalb Jahre nach dem spektakulären Juwelenraub aus dem Historischen Grünen Gewölbe in Dresden sind die Urteile gefallen. Keine Überraschung, sondern ein Deal: Das Strafmaß der fünf jungen Männer aus dem Remmo-Clan war abgesprochen. Das sorgt für Kritik – weil die Angeklagten dabei enorm gut wegkommen. Im wahrsten Sinne: Drei der fünf spazierten als freie Männer aus dem Gericht. Kritik gibt es dazu auch von einem Berliner Staatsanwalt.

Das Dresdner Landgericht sprach die fünf Angeklagten unter anderem wegen besonders schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig. „Erhebliche kriminelle Energie“, bescheinigten die Richter, es sei darum gegangen, „reich zu werden“.

Weil die Remmo-Gangster teils gestanden und einen großen Teil der wertvollen Beute zurückgaben – wenn auch sehr beschädigt – einigten sich Gericht und Verteidiger auf einen Deal. Ergebnis: Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten und sechs Jahren und drei Monaten. Zur Vereinbarung gehört auch, dass sie nicht sofort ins Gefängnis kommen. Teils saßen sie seit fast zweieinhalb Jahren in U-Haft in Dresden, den Rest ihrer Strafe dürfen sie in der Nähe ihres Wohnorts Berlins absitzen, wenn die Urteile rechtskräftig sind.

Richter: Den Angeklagten ging es darum, „reich zu werden“

Der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Staatsanwälte Ralph Knispel hat sich im „rbb-Inforadio“ zu dem Urteil geäußert. Dass es eine Absprache gab und die Täter erstmal nicht in Haft müssen, „das kann ein sehr negatives Signal senden.“ Knispel: „Das der rechtstreuen Bevölkerung zu vermitteln ist sicherlich eine ganz schwierige Aufgabe“, sagte er.

Für den Remmo-Clan, dessen männliche Mitglieder immer wieder in mehr oder weniger spektakuläre Verbrechen verwickelt sind, ist das Strafmaß eher keine Abschreckung: „Das wird solchen Kreisen Auftrieb geben“, so Knispel. „Und das Verhalten sowohl gegenüber der Polizei als auch in den Gerichten oder der Staatsanwaltschaft wird sich mindestens noch offensiver darstellen als schon zuvor.“

Wert der Beute im Grünen Gewölbe: mindestens 116 Millionen Euro

Richter Andreas Ziegel ging in seiner Urteilsbegründung auf die schon im Vorfeld laute Kritik ein. Ein Deal sei „kein Skandal“ sondern ein gesetzlich verankertes Instrument. Und: „Die Regelung gilt für einen Herrn Remmo genauso wie für einen Herrn Müller oder Meier.“ Es sei zwingendes Recht, dass Geständnisse und eine Wiedergutmachung –selbst wenn sie nur teilweise ist – strafmildernd wirken.

Die Wiedergutmachung besteht in dem Fall darin, dass die Täter einen Teil der unfassbar kostbaren Beute, der Wert liegt bei mindestens 116 Millionen Euro, zurückgegeben haben. Beschädigt. Der Versicherungswert der zurückgegebenen Teile liegt bei 69 Millionen Euro. Der größte Brillant („Sächsische Weiße“, 50 Karat) bleibt verschwunden, genau wie die Brustschleife der Königin Amalie (614 Karat) und andere prunkvolle Stücke. Dass sie wieder auftauchen – daran glaubt wohl niemand mehr.

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„Wir haben intensiv über die Angemessenheit des Strafrahmens nachgedacht“, so Richter Ziegel. Ohne die Verständigung wären die Schmuckstücke wohl nie mehr zurückgekehrt. „Man kann nicht so tun, als wäre es nichts, was zurückgegeben wurde.“

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum 2019 war spektakulär. 21 Schmuckstücke wurden gestohlen. Die Täter verursachten obendrein über eine Million Euro Schaden, als sie einen Stromverteilerkasten und ihr Fluchtauto in Brand setzten, um Spuren zu verwischen.

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