• Yves R. entwaffnete vier Polizisten, war tagelang auf der Flucht vor der Polizei.
  • Foto: Polizeipräsidium Offenburg

Seine Armbrust heißt „Mathilde“: Prozess gegen den Schwarzwald-Rambo: Wer ist Yves R.?

Oppenau –

Sechs Tage Flucht, mehr als 2000 Polizisten im Einsatz: Yves R. (32) entwaffnet vier Polizisten und versteckt sich mit ihren Waffen im Schwarzwald. Doch manche sehen in ihm nur eine Art Robin Hood, der die Polizei vorführt. Nun wird dem „Schwarzwald-Rambo“ der Prozess gemacht.

Geiselnahme in Tateinheit mit Verstößen gegen das Waffengesetz, gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte – das ist die Anklage, die ab Freitag vor dem Landgericht Offenburg (Baden-Württemberg) verhandelt wird. Bis zu 15 Jahre könnte Yves R. dafür in den Knast wandern.

Oppenau: Prozess gegen „Schwarzwald-Rambo“

Der Hintergrund: Der „Schwarzwald-Rambo“ löste einen der größten Polizeieinsätze aus, die die Region je erlebt hat. Die Beamten gingen erst einmal vom Schlimmsten aus, als R. im Juli 2020 untertauchte, und entsandten ein massives Aufgebot an Beamten nach Oppenau, wo die Flucht begann.

Yves R.l

Yves R. entwaffnete vier Polizisten, war tagelang auf der Flucht vor der Polizei.

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Polizeipräsidium Offenburg

R. hatte dort illegal eine Gartenhütte bewohnt. Der Besitzer erzählte, er habe den Wald-Einsiedler dort auf der Eckbank schlafend vorgefunden – umgeben von Waffen: Pfeile, Messer, ein Speer. Er habe sich daraufhin zurückgezogen und die Polizei verständigt. Als R. schließlich von den Beamten kontrolliert wurde, gelang ihm mit deren Dienstwaffen die Flucht.

Spezialkräfte und Suchhunde durchkämmten die Umgebung, Hubschrauber mit Wärmebildkameras kreisten über dem schmucken Schwarzwaldstädtchen, das von steilen Hängen und dichten Wäldern umgeben ist. Erst fünf Tage später wurde R. gefasst – ganz in der Nähe, in einem Ortsteil von Oppenau. Wie die Polizei damals berichtete, saß der Mann in einem Gebüsch, die vier Pistolen sichtbar vor sich hingelegt. Bei der Festnahme wurde laut Staatsanwaltschaft ein Polizist mit einem Beil verletzt.

Bürgermeister rätselt über Yves R.s Persönlichkeit

In Oppenau rätselt Bürgermeister Uwe Gaiser auch ein halbes Jahr später noch über R.’s Persönlichkeit. Eine auffällige Person sei R. mit seinem langen, schwarzen Mantel und seiner Glatze auf jeden Fall gewesen – zumal im kleinen Oppenau, erzählt Gaiser. „Aber ein richtiger Waldläufer war er nicht.“ Sonst wäre er wohl weiter gekommen und nicht in der unmittelbaren Umgebung festgenommen worden, mutmaßt er. „Ich vermute, es ist ihm gar nicht klar gewesen, wie intensiv nach ihm gesucht wurde.“

Schwarzwald-Rambo

Der Schwarzwald-Rambo hielt die Polizei lange in Atem. Am Freitag beginnt der Prozess gegen ihn.

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picture alliance/dpa

In der Stadt hätten die Leute ganz unterschiedliche Meinungen über R. gehabt. Die einen hätten sich schon vor seiner Flucht vor ihm gefürchtet, erzählt Gaiser. „Und dann gab es die anderen, die gesagt haben: ,Der ist harmlos.‘“

Soziale Medien: Unterstützer stellen sich hinter Yves R.

Vor allem in den Sozialen Medien hätten sich viele Unterstützer auf R.’s Seite geschlagen – und Drohungen an ihn als Bürgermeister geschickt, etwa für den Fall, dass dem Flüchtigen etwas passiere.

Diese Drohungen und Besuche seltsamer Gestalten in Tarnkleidung im Oppenauer Wald nach der Festnahme habe er fast beängstigender gefunden als R. „Ich hoffe, dass es ein faires, gerechtes Urteil mit einem gewissen Augenmaß gibt.“ 

„Schwarzwald-Rambo“ schon mehrfach mit Gesetz in Konflikt

Schon vor dieser Aktion war R. kein unbeschriebenes Blatt. Siebenmal sei er verurteilt worden, erklärt ein Sprecher der Offenburger Staatsanwaltschaft. Die schwerste Vorstrafe demnach: Im Jahr 2010 wurde R. vom Landgericht Karlsruhe wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, die auch vollständig vollstreckt wurde.

Zuvor kaufte sich Yves R. 2009 eine Sportarmbrust, Modell „Panzer V“, die er „Mathilde“ nannte, so berichtet es die „Bild“. Mit dieser Waffe habe er seiner Mitbewohnerin Petra B. nach einem Streit in die Brust geschossen.

Seine Waffenliebe behielt Yves R. bei, einen Waffenschein besitzt er jedoch nicht – mehrmals trat er mit verschiedenen Waffendelikten in Erscheinung.

Verurteilt wegen Volksverhetzung

Außerdem wurde er laut Staatsanwaltschaft als Jugendlicher unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt. Er habe mit 15 Jahren das Schild eines Jugendwerks durch Entfernen und Hinzufügen von Buchstaben so verändert, dass die Aufschrift die Worte „Juden weg“ enthielt.

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Für den Prozess vor dem Landgericht Offenburg sind vorerst sechs Termine angesetzt. R. hat sich laut Staatsanwaltschaft seit seiner Festnahme nicht mehr zu den ihm vorgeworfenen Taten geäußert. Nun bleibt spannend, ob er am Freitag vor Gericht aussagen wird – und damit zur Lösung der vielen Rätsel um seine Person beiträgt. (vd/dpa)

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