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Coronatest
  • Ein Corona-Test.
  • Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Rekord-Inzidenzen – aber Betriebe sollen Corona-Regeln lockern

Trotz steigender Infektionszahlen sollen in Deutschlands Betrieben ab dem Frühlingsanfang in einer Woche lockerere Corona-Regeln gelten.

Im Entwurf einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums ist vorgesehen, dass die Arbeitgeber selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen. Dann sollen sie in einem betrieblichen Hygienekonzept entsprechende Maßnahmen festlegen.

Wichtig: Die Arbeitgeber sollen dabei auch das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie dann, ob sie den Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte im Homeoffice arbeiten sollen. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln oder eine Maskenpflicht sollen Betriebe künftig selbst entscheiden.

Corona-Tests: Bis 19. März sind Arbeitgeber in der Pflicht

Bis einschließlich 19. März sind Arbeitgeber noch verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Wo es nicht durch andere Maßnahmen genügend Schutz gibt, gilt derzeit auch noch eine Maskenpflicht. Neben diesen Regeln gelten betriebliche 3G-Regelungen, nach denen Beschäftigte Impf-, Genesenen- oder Testnachweise mitführen müssen. Homeoffice ist Pflicht, wenn es von der Art der Arbeit her möglich ist.


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Geplant ist, dass die neue Verordnung am Mittwoch im Kabinett beschlossen wird. Im Bundestag soll ebenfalls am Mittwoch ein umstrittener Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) erstmals beraten werden, der den Wegfall der meisten bundesweiten Corona-Schutzauflagen vorsieht.

Seit Tagen steigen die Infektionszahlen an. Am Samstag lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 1496 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Es gab 237.086 neu registrierte Corona-Infektionen und 249 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte: „Wir müssen gemeinsam weiter dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz kein Infektionsort wird.“ Deshalb sollten auch hier Basisschutzmaßnahmen erhalten bleiben. (dpa/miri)

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