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Ein Fahrgeschäft auf dem Volksfest Kiliani
  • Auf dem Kiliani-Volksfest in Würzburg ist Ballermann-Hit „Layla“ verboten. (Archivbild)
  • Foto: imago/Westend61

Nummer 1 der Charts: Volksfest verbietet Ballermann-Hit „Layla“

Schluss mit dem Puff-Song: Würzburg hat das Abspielen des Ballermann-Hits „Layla“ auf dem Kiliani-Volksfest in der Stadt verboten.

„Es wird sichergestellt, dass das Lied künftig nicht mehr gespielt wird“, zitiert die „Mainpost“ (Dienstag) einen Sprecher der Stadt. Hintergrund sei der von Kritikern als sexistisch empfundene Liedtext.

„Layla“ darf auf Kiliani-Volksfest in Würzburg nicht gespielt werden

„Layla“ von DJ Robin & Schürze steht seit fast drei Wochen auf Platz 1 der deutschen Singlecharts und gilt vor allem bei jungen Leuten als Stimmungshit auf Volksfesten. Bundesweit ist allerdings eine Debatte um den Liedtext entbrannt, in dem es um eine Prostituierte geht. „Layla“ wird als „schöner, jünger, geiler“ und als „Luder“ bezeichnet.

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Die Stadt Würzburg hatte bereits mit den Volksfest-Betreibern eine Vereinbarung geschlossen, dass das umstrittene „Donaulied“ – dessen Text sich um eine Vergewaltigung dreht – nicht mehr gespielt werden darf. Die Vereinbarung umfasse alle Liedtexte, die rassistische oder sexistische Inhalte haben, berichtet die Zeitung. Nun dürfe auch „Layla“ auf dem Fest nicht mehr gespielt werden. (dpa/mp)

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