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Jogginghose Schule NRW
  • An einer Schule in NRW sind Jogginghosen verboten. (Symbolbild)
  • Foto: picture alliance

Schule schickt Schüler in Jogginghose wieder nach Hause – Debatte tobt

„Schluffi-Look“ an den Beinen? Ab nach Hause! Eine Schule in NRW greift durch – und schickt nun Kinder, die in Jogginghosen in den Unterricht kommen, wieder nach Hause. Die Debatte über angemessene Kleidung im Klassenzimmer tobt – ist die Schule zu weit gegangen?

„Wir werden uns ab der kommenden Woche im Einzelfall vorbehalten, Schüler:innen mit unangemessener Kleidung nach Hause zu schicken, um sich umzuziehen und in angemessener Kleidung ihrer Schulpflicht nachzukommen.“ So stand es bereits vergangene Woche auf der Website der Sekundarschule Wermelskirchen in Nordrhein-Westfalen. Nun folgten auf die Worte Taten: Vereinzelt wurden Kinder in „Gammelbuchse“ nach Hause geschickt. Wie viele genau, ist unklar. Von der Bezirksregierung in Köln hieß es, es seien wohl „nur einige wenige Schüler zum Kleidungswechsel aufgefordert worden“.

Den Jogginghosen-Bann begründet die Schule etwas hölzern in einem Elternbrief: Sie müsse die Jugendlichen „auf ein Leben in der Öffentlichkeit und im Arbeitsleben“ vorbereiten – und „der Kleidungsstil im Schutzraum ‚zu Hause‘ sollte sich dementsprechend von dem Kleidungsstil in der (Schul-)Öffentlichkeit unterscheiden“. Diese Vorgaben „stellen im Bereich Schule einen legitimen Eingriff in die freie Äußerung und Entfaltung dar“, heißt es weiter. Die Vorschrift gibt es bereits seit 2018 – sie sei aber durch die Pandemie in Vergessenheit geraten.

Schule in NRW verbietet ihren Schülern Jogginghosen

Aber ist der Hosen-Rausschmiss überhaupt rechtens? Ein Behördensprecher verwies auf das Schulgesetz NRW, wonach die Schulkonferenz sich auf eine Kleiderordnung einigen kann – wenn die Schülervertreter dies mittragen. Dies sei 2019 geschehen. Der Konferenzbeschluss von 2019 werde immer noch mehrheitlich durch die Schulgemeinschaft getragen und sei damit Teil der Schulordnung. Aus dem NRW-Schulministerium hieß es, dass eine zwangsweise Einführung, die für alle Schüler gelte, nicht möglich sei. Als rechtswidrig wollte ein Ministeriumssprecher das Verhalten der Schulleitung aber nicht einstufen.

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Anders sieht das die Landesschülervertretung – und kritisierte das Vorgehen: „Man muss sich fragen, ob eine Jogginghose wirklich den Schulfrieden gefährdet und einen Ausschluss rechtfertigt“, so Vorsitzende Julia Lachmann. Und auch die auf Schulrecht spezialisierte Anwältin, Beate Schulte zu Sodingen, sagt: „Die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme ist doch eher zweifelhaft und rechtlich bedenklich.“ Betroffene Eltern könnten nun zunächst Beschwerde bei der Schulaufsicht einreichen.

Von der Schule in Wermelskirchen hieß es hingegen, man wolle die Kleiderordnung „trotz Kritik in den Medien“ aufrechterhalten. „Wir möchten unsere Schüler:innen dazu animieren, Kleidung zu tragen, die nicht zum „Chillen“ verleitet.“ (alp/dpa)

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