Nackte Brüste am Planschbecken: Klage von Frau (38) abgewiesen
Nachdem sie wegen ihrer entblößten Brüste einen Wasserspielplatz verlassen musste, klagte eine Frau gegen das Land Berlin. Wenigstens 10.000 Euro verlangte die 38-Jährige als Entschädigung. Gabrielle Lebreton sieht sich diskriminiert. Aber das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen.
Männer mit nacktem Oberkörper würden toleriert, Frauen nicht. Das sei eine unzulässige Ungleichbehandlung, argumentiert sie. „Die Sexualisierung der weiblichen Brust ist eine Diskriminierung“, sagte ihre Anwältin Leonie Thum am Mittwoch vor dem Landgericht Berlin.
Ihre Mandantin war im Juni 2021 mit ihrem fünfjährigen Sohn auf dem Wasserspielplatz Plansche im Bezirk Treptow-Köpenick und saß „oben ohne“ auf einer Decke. Sicherheitskräfte forderten sie auf, ihre Brust zu bedecken oder den Platz zu verlassen. Als sie sich weigerte, wurde die Polizei gerufen. Die Beamten forderten die Frau ebenfalls mit Nachdruck auf, ein T-Shirt anzuziehen – oder zu gehen. Lebreton empfindet das als diskriminierend und ging dagegen vor.
Klägerin beruft sich auf Anitidiskrimierungsgesetz
Die Klägerin beruft sich auf das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG), das es seit gut zwei Jahren gibt. Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen. Berlin hat bislang als einziges Bundesland ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz. Andere Länder wollen nachziehen. Die Ombudsstelle bei der Senatsjustizverwaltung prüft und sucht zunächst nach Lösungen jenseits von Klagen. Dazu kam es im vorliegenden Fall nicht. Es habe kein Angebot gegeben vom zuständigen Bezirk, erklärte Rechtsanwältin Thum am Rande des Prozesses.
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Doch das Landgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 26 O 80/22).