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Luise Freudenberg Kinder
  • Polizisten bei der Suche nach der getöteten 12-Jährigen.
  • Foto: picture alliance

Nach Mord an Luise (†12): Was tun mit Kindern, die töten?

Trauer, Schock, Fassungslosigkeit – vor allem über die Tatsache, dass Kinder im Teenageralter zu solch einem brutalen Mord fähig sind: Der Fall der getöteten Luise (†12) wühlt weiter auf. Was wird nun aus den mutmaßlichen Täterinnen? Und: Ist das Alter der Strafmündigkeit in Deutschland gerechtfertigt? Die Debatte darüber tobt bereits.

Warum stachen sie immer wieder zu? Von der Polizei gibt es bisher keine bestätigten Angaben zum Motiv. Auch Berichte über einen Streit der Mädchen untereinander sind bisher nicht bestätigt. Klar ist: Die beiden Mädchen leben vorerst nicht mehr bei ihren Eltern, hätten zu ihnen aber weiter Kontakt. Sie seien „außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht“, teilte der zuständige Kreis Siegen-Wittgenstein mit. Auch für die beiden Tatverdächtigen handele es sich um eine „ganz außergewöhnliche Situation, die viel Empathie und umsichtiges Agieren erfordert“, so Kreis-Jugenddezernent Thomas Wüst.

Nach Tod von Luise (†12): Debatte über Strafmündigkeit in Deutschland

Gefragt ist jetzt das Jugendamt. Es gibt die Möglichkeit, dass die Familien eine Erziehungsbetreuung bekommen oder aber auch, dass die Mädchen in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht werden. In Haft werden sie nicht kommen – obwohl ihnen ein Tötungsdelikt vorgeworfen wird. Bis zum 14. Geburtstag gelten Kinder in Deutschland als nicht strafmündig. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder Unrecht noch nicht vollumfänglich einsehen und ihr Verhalten so auch nicht entsprechend steuern können. Aber: Die Angehörigen der getöteten Zwölfjährigen können unter Umständen Schmerzensgeld geltend machen – dies wäre dann von den Eltern der mutmaßlichen Täterinnen zu bezahlen.

Der Fall gibt der Diskussion um eine Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre erneut Aufwind. So meint Gerd Hamme vom Richterbund in NRW, dass man zumindest darüber nachdenken sollte, die Altersgrenze infrage zu stellen. „Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, zu gucken, ob der Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen heute anders ist als vor 20 Jahren oder noch früher.“

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Zuletzt gab es im Jahr 2019 Forderungen in diese Richtung: Damals hatten drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährige eine 18-Jährige vergewaltigt. Bisher verliefen entsprechende Bestrebungen im Sande – vor allem weil es sich bei schweren Straftaten von Kindern um absolute Ausnahmefälle handelt. 2021 waren unter den Tätern, die Straftaten gegen das Leben begangen haben sollen, 19 Kinder unter 14 Jahren – eine Quote von 0,5 Prozent.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) machte in der aktuellen Diskussion bereits klar: „Unsere Rechtsordnung kennt andere Wege, um darauf zu reagieren, etwa das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht.“

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