Mutter soll Tochter (3) über Wochen Keime in die Venen gespritzt haben
Weil sie ihre Tochter wochenlang mit Keimen krank gemacht haben soll, steht eine 26-Jährige vor dem Landgericht Heidelberg. Es besteht der Verdacht auf Erkrankung bei der Mutter.
Die Angeklagte soll der damals Dreijährigen laut Staatsanwaltschaft über einen Venenzugang mehrfach Keime injiziert haben. Angaben zur Person und zur Sache wollte die Frau, die an Krücken in den Verhandlungssaal kam, zum Auftakt des Verfahrens nicht machen, wie ihr Verteidiger erklärte. Die Staatsanwaltschaft will eigenen Angaben nach die Unterbringung der Frau in die Psychiatrie beantragen.
Das Kind bekam laut Anklage durch die injizierten Keime eine Infektion und musste zahlreiche Behandlungen über sich ergehen lassen, darunter eine Knochenmarkpunktion. Außerdem habe das kleine Mädchen unter hohem Fieber, erheblichem Unwohlsein und der Isolation in der Klinik gelitten.
Mutter soll Opioid abhängig sein
Ziel der Mutter sei es gewesen, dass sich der Gesundheitszustand des Kindes im Sommer 2023 weiter verschlechtert und eine stationäre Behandlung notwendig wird. Hinweise auf bleibende Schäden gebe es nach Aktenlage derzeit nicht, so ein Gerichtssprecher.
Die Anklage lautet auf Misshandlung Schutzbefohlener und gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft geht von einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung der Mutter aus. Außerdem soll sie unter einer Opioid-Abhängigkeit leiden. Ein Sachverständiger vermutet zudem das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Eltern, die diese Störung haben, machen ihre Kinder absichtlich krank, um Anerkennung zu bekommen und sich selbst als aufopferungsvollen Menschen darzustellen.
Kind hatte über Wochen hinweg hohes Fieber
Das Kind aus St. Leon-Rot (Rhein-Neckar-Kreis) litt der Anklage zufolge über mehr als sieben Wochen an hohem Fieber und befand sich in stationärer Behandlung. Zur Familie gehört noch ein weiteres Kind sowie der Vater. Die Mutter habe alles für die Kinder getan, sagte ihr Lebensgefährte aus.
Für die Misshandlung Schutzbefohlener sowie für gefährliche Körperverletzung lautet der maximale Strafrahmen jeweils zehn Jahre Haft, wie der Gerichtssprecher sagte. In dem Verfahren sind demnach 19 Zeugen geladen, darunter mehrere Ärzte.
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Zudem werden sich laut Sprecher zwei Sachverständige äußern, darunter ein psychiatrischer Gutachter. In dem Verfahren sind insgesamt sechs Termine bis Anfang Juni angesetzt. (dpa/mp)
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