Mordprozess gegen 90-Jährige: Wenn der Kochtopf zur Waffe wird
Eine hochbetagte Seniorin ruft die Polizei – und meldet eine Tote in ihrer Wohnung. Es ist ihre engste Freundin. Nun ist die alte Dame wegen Mordes vor Gericht.
Im Streit um das Aufräumen von Einkäufen soll die heute 90-Jährige im vergangenen Jahr in ihrer Münchner Wohnung ihre 77 Jahre alte Freundin mit einem Kochtopf geschlagen und tödlich verletzt haben. Nun muss sie sich vor dem Landgericht München I verantworten.
Zum Auftakt des Prozesses schwieg die 90-Jährige, nachdem sie im Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben wurde, vors Gesicht hielt sie sich einen Aktenordner. Die Seniorin ist wegen Mordes angeklagt und sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.
Beide Frauen hatten fast keine anderen Kontakte mehr
Die beiden körperlich beeinträchtigten Frauen, die so gut wie keine anderen Kontakte mehr hatten, kannten sich seit mehr als 40 Jahren und sahen sich fast täglich. Die Jüngere, selbst gesundheitlich schon beeinträchtigt, half der Älteren unter anderem beim Einkaufen.
Beim Aufräumen von Einkäufen kam es laut Anklagevorwurf Mitte Juli des vergangenen Jahres zu der tödlichen Auseinandersetzung. Die damals 89-Jährige hatte – so sagte sie selbst beim späteren Notruf bei der Polizei – die 77-Jährigen gebeten, nicht in die äußerst beengte Küche zu gehen. Die Freundin habe sich dem aber widersetzt – und prompt in der Küche mehrere Dinge zu Boden gestoßen, sagte Staatsanwältin Simona Müller.
Anklägerin: „Unbändige Wut“
Darüber, dass sich die Jüngere zur Wehr setzte, sei die Ältere in „unbändige Wut“ geraten. Sie habe beschlossen, die Freundin „als Bestrafung“ zu töten, zu einem Kochtopf gegriffen und mit diesem auf die Jüngere eingeschlagen, die schließlich auf dem Küchenboden liegenblieb.
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Zwei Tage später rief die Seniorin die Polizei – und schilderte schon am Telefon den Ablauf des Streits. In der Wohnung fand die Polizei die Tote mit Spuren von Gewalteinwirkungen und nahm die Seniorin fest.
Verteidigung sieht keinen Mord
Die Verteidigung sieht in der Tat keinen Mord. Es sei zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen, sagt Anwalt Johannes Makepeace. Die Herausforderung in dem Prozess werde sein, den genauen Tathergang zu rekonstruieren – und wie es zu der Tat gekommen sei.
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