Mordfall von 1991: Lebenslange Haft für zwei Angeklagte
Eine 28-jährige Angestellte wird bei einem Einbruch in ihr Haus am 25. Februar 1991 getötet. Über drei Jahrzehnte nach dem Raubmord in Dortmund wurde nun das Urteil gesprochen.
Mehr als drei Jahrzehnte fahndete die Polizei vergeblich nach den Mördern einer 28-jährigen Dortmunderin, die in ihrem Haus von Einbrechern getötet wurde. Am Dienstag wurden nun ein Mann und eine Frau zu jeweils lebenslanger Haft verurteilt. „Wir haben keinen Zweifel daran, dass die Angeklagten an der Tat beteiligt waren“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.
Dortmund: Messerstiche und Gewalt gegen den Hals
Am Abend des 25. Februar 1991 sollen die Angeklagten durch einen Lichtschacht im Garten in das Haus des späteren Opfers eingebrochen sein. Als die Bewohnerin gegen 20 Uhr früher als erwartet nach Hause kam, soll sie in ihrem Nähzimmer auf die Einbrecher getroffen sein. Laut Urteil töteten der Mann und die Frau die 28-jährige Angestellte mit Messerstichen und massiver Gewalt gegen den Hals.
„Während des Drosselvorgangs wehrte sich das Opfer“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Dabei sei die DNA der Angeklagten unter die Nägel ihrer Mittelfinger geraten. Weitere DNA-Spuren der Angeklagten und ihres Komplizen waren am Einbruchswerkzeug, an der Kleidung der Leiche und im Auto sichergestellt worden. „Das ist nur durch eine Beteiligung an dem Mord zu erklären“, so die Richter.
Obwohl die Ermittler schon unmittelbar nach dem Leichenfund zahlreiche Spuren sichern konnten, war es lange Zeit unmöglich, diese konkreten Personen zuzuordnen. „Die DNA-Analyse war damals einfach noch nicht so weit“, so die Richter.
DNA-Treffer im Jahr 2023
Erst 2023 gelang der Durchbruch: Der Computer meldete, dass die Spuren aus dem Jahr 1991 mit der DNA einer heute 63-jährigen Frau aus Mönchengladbach und eines zwei Jahre jüngeren Mannes aus Dortmund übereinstimmten. Im Januar und April 2024 wurden beide festgenommen.
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Das Urteil wegen Mordes ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger der beiden Verurteilten wollen Revision einlegen und den Fall dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vorlegen. Der angeklagte Mann hatte im Prozess geschwiegen. Die Frau aus Mönchengladbach hatte mehrmals beteuert, noch nie im Leben in Dortmund gewesen zu sein. (dpa/mp)
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