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Der Angeklagte wird in Hand- und Fußschellen in den Gerichtssaal im Landgericht Ulmgeführt.
  • Der Angeklagte soll am 5. Dezember in Illerkirchberg eine 14-Jährige und ihre 13 Jahre alte Freundin auf dem Schulweg mit einem Messer heimtückisch attackiert haben.
  • Foto: picture alliance/dpa | Felix Kästle

Mädchen auf Schulweg getötet: Muss der Täter für immer in den Knast?

Der blutige Messerangriff von Illerkirchberg im Dezember sorgte bundesweit für Entsetzen. Eine Schülerin starb, ihre Freundin konnte fliehen. Der mutmaßliche Angreifer steht nun vor Gericht. Den Angeklagten könnte eine lange Haftstrafe erwarten.

Für den blutigen Messerangriff auf zwei Schülerinnen im baden-württembergischen Illerkirchberg haben Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung gefordert. Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter beantragten am Dienstag vor dem Landgericht Ulm außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Mädchen auf Schulweg ermordet: Täter droht lebenslange Haft

Angeklagt ist ein 27-jähriger Eritreer, der als Asylbewerber nach Deutschland gekommen war. Er soll im Dezember die zwei Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren auf ihrem Schulweg mit einem Messer angegriffen haben. Die 13-Jährige konnte fliehen, ihre 14 Jahre alte Freundin starb im Krankenhaus an ihren Verletzungen.

An diesem vierten Verhandlungstag machte der Beschuldigte erstmals selbst Angaben zu seiner Person. Mit zwölf Jahren sei er aus Eritrea nach Äthiopien geflohen, wo er mehrere Jahre lebte. Über den Sudan und Libyen sei er nach Italien und schließlich nach Deutschland gekommen. Außerdem erklärte seine Verteidigerin, dass er keine Einwände gegen eine Abschiebung habe. Er habe gegenüber dem Regierungspräsidium mitgeteilt, dass er ausreisen werde, sobald das möglich sei, sagte seine Verteidigerin.

Im letzten Wort erklärte der Beschuldigte, dass er selbst von der Tat schockiert sei und der Familie sein Beileid ausspreche. Er bereue und wolle sich entschuldigen.

Täter wollte Reisepass erzwingen, die Mädchen kamen ihm in die Quere

Die beiden Nebenklagevertreter schlossen sich in ihren Plädoyers unter Tränen der Staatsanwaltschaft an. Der Fall habe sie an ihre Grenzen gebracht, schilderte die Nebenklagevertreterin der Familie der 13-Jährigen. In ihrem Plädoyer wollte sie dem Mädchen eine Stimme geben. Die 13-Jährige habe ihr gesagt, dass sie nicht verstehe, wie ein Mensch einem anderen wehtun oder ihm das Leben nehmen könne. Niemand habe es verdient, so eine wertvolle Person zu verlieren oder auf diese Art zu sterben, habe das Mädchen gesagt.

Die Staatsanwaltschaft ging nach der Beweisaufnahme davon aus, dass der Angeklagte am Tattag mit einem Messer sein Haus verlassen hatte. Mit dem Messer habe er die Ausländerbehörde des Landratsamts Alb-Donau-Kreis aufsuchen wollen, um einen Reisepass zu erzwingen. Den habe er benötigt, um nach Äthiopien zu reisen, wo er eine Frau habe finden wollen. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Mann den zuständigen Mitarbeiter beim Landratsamt erstechen wollte.

Besondere Schwere der Schuld: Angeklagter erfüllt drei Mordmerkmale

Gerade, als der Angeklagte sein Haus mit dem Messer verlassen hatte, kamen laut Staatsanwaltschaft die beiden Mädchen daran vorbei. Der Mann sei davon ausgegangen, dass die Schülerinnen das Messer gesehen hätten. Außerdem habe er geglaubt, dass es eine Straftat sei, in Deutschland auf offener Straße mit einem Messer zu hantieren. Deswegen und damit die Freundinnen seinen Plan, den Pass zu erzwingen, nicht durchkreuzen, habe er spontan beschlossen, die Mädchen zu töten.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfüllte der Angeklagte drei Mordmerkmale. So habe er heimtückisch und um eine weitere Straftat zu ermöglichen gehandelt. Außerdem soll er versucht haben, eine Straftat zu verdecken. Denn er habe angenommen, dass es eine Straftat ist, mit einem Messer herumzulaufen. Dass dies tatsächlich keine Straftat darstellt, spiele keine Rolle.

Heimtückisch: Täter soll Mädchen auf dem Schulweg erstochen haben

Die Verteidigerin des Angeklagten erklärte, dass die besondere Schwere der Schuld aus ihrer Sicht nicht gegeben sei. Ebenso das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht. Das Ziel ihres Mandanten sei nicht gewesen, durch die Stiche zu verbergen, dass er ein Messer bei sich hatte. Dem Vorwurf, dass der Mann heimtückisch und zur Ermöglichung einer weiteren Straftat gehandelt habe, stimmte sie zu.

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Ein Urteil in dem Verfahren könnte am kommenden Dienstag ergehen. (dpa/mp)

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