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Patricia Schlesinger
  • Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger (Archivbild)
  • Foto: picture alliance/dpa | Paul Zinken

RBB will jetzt mehr als eine Viertelmillion Euro von entlassener Intendantin

Der in die Senderkrise gestürzte Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) erhöht vor Gericht seine Rückforderung gegen die entlassene Intendantin Patricia Schlesinger. Eine Sprecherin des Landgerichts Berlin teilte mit, der öffentlich-rechtliche Sender mache nunmehr sehr viel mehr als die ursprünglich angesetzten 30.000 Euro geltend.

Es geht den Gerichtsangaben zufolge im Wesentlichen um die Rückzahlung variabler Vergütungen. Die bisherige Forderung stützte sich auf eine Zahlung im Jahr 2019. Nun werde die Vergütung aus mehreren Jahren gefordert.

Im Sommer 2022 stürzte der ARD-Sender in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die damalige Intendantin Schlesinger und den zurückgetretenen Senderchefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Schlesinger verlangt vom RBB Ruhegeld

Unabhängig von diesen Ermittlungen gibt es das Verfahren am Landgericht, zu dem noch kein Termin feststeht. In dem Verfahren erheben jeweils beide Parteien Forderungen. Schlesinger klagte als erstes gegen den RBB. Die 62-Jährige verlangt nach früheren Landgerichtsangaben Ruhegeld auf Grundlage des beendeten Dienstverhältnisses.

Ihr Medienanwalt hatte im Februar von einer Betriebsrente gesprochen. Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt.

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Der RBB reagierte daraufhin mit einer sogenannten Widerklage, in der er mittlerweile laut Gericht die beschriebenen knapp 270.000 Euro verlangt.

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